3. April 2018 / Allgemeines

Fahrzeugführer u.a. unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Fünf Strafanzeigen in Zusammenhang mit einem Auto

Fahrzeugführer u.a. unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Als am frühen Karfreitagmorgen ein 26-jähriger polnischer Mitbürger, der mit seinem Seat Cordoba an der Oelder Straße in einer Parkbucht stand, von der Polizei überprüft wurde, fanden die Beamten eine geringe Menge Betäubungsmittel. Daher wurde eine Strafanzeige gefertigt.

Sie untersagten ausdrücklich die Fahrt unter dem Einfluss von diesen Mitteln. Der Mann habe einen geeigneten Fahrer zu besorgen, zumal er selber keinen Führerschein besitzt.

Dieser neue Fahrer stellte sich kurze Zeit später auf der Wache vor und erhielt den sichergestellten Fahrzeugschlüssel, da er einen verkehrstüchtigen Eindruck machte.

Eine Streifenwagenbesatzung bemerkte später, wie der Seat auf der Hauptstraße mit Ausfallerscheinungen bewegt wurde. Nachfolgend wurde festgestellt, dass der neue Fahrer (27 Jahre, ebenfalls polnische Nationalität) ebenfalls unter dem Einfluss von mehreren Betäubungsmitteln den PKW lenkte. Der Fahrer und Halter erhielten folglich Anzeige zwei und drei. Der Führerschein des neuen Fahrers wurde nach einer Blutprobe sichergestellt.

Auf der Wache konnten in der Bekleidung diverse Plastikbeutel mit Betäubungsmittel gefunden werden. Hierzu wurde Anzeige vier gefertigt.

Anschließend wurde festgestellt, dass der Seat von der Kontrollstelle wegbewegt wurde. Daher fuhren die Beamten die Halteranschrift in Verl an und trafen den 26-jährigen Polen ohne Fahrerlaubnis (der die erste Anzeige erhalten hatte) als Fahrer an. Auch hier wurde eine Blutprobe entnommen und die fünfte Anzeige gefertigt.

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