12. Oktober 2020 / Polizeimeldung

Beleuchtungskontrollen in Rheda-Wiedenbrück

Erhebliche Mängel festgestellt

Fahrradlicht ©pixabay.com
Veröffentlicht am 12. Oktober 2020 um 09:35 Uhr

Wer in den letzten Tagen früh auf den Straßen unterwegs war, hat es sicher bemerkt: Es ist Zeit, sich über die Sichtbarkeit/ Beleuchtung Gedanken zu machen. Für Autofahrer selbstverständlich, kann nahezu jeder von einer Situation berichten, in der er zum Beispiel einen Fahrradfahrer in der Dunkelheit nicht richtig oder fast zu spät erkannt hat. Tragisch wird es, wenn es aufgrund mangelhafter Beleuchtung zu einem Verkehrsunfall kommt. Bitte bedenken Sie: Nur weil Sie alles sehen, können nicht alle Sie sehen.

Die richtige Fahrradbeleuchtung kann Leben retten. Am Donnerstagmorgen (08.10., 06.00 Uhr bis 06.45 Uhr) kontrollierten Beamte des Schwerpunktdienstes im Bereich der Gütersloher Straße die Beleuchtung von Fahrrädern. In der Zeit wurden rund 25 Fahrräder kontrolliert. Zehn Räder wiesen erhebliche Beleuchtungsmängel auf. Teilweise fuhren die Fahrradfahrer komplett ohne Beleuchtung, in anderen Fällen funktionierte eines der vorderen und der hinteren Lichter nicht. Die Beleuchtungsverstöße wurden jeweils mit 20 Euro geahndet. Zudem wurden den Radfahrerinnen und Radfahrern Hinweise für die richtige Beleuchtung mit auf den Weg gegeben.

Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequellen dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Der Frontscheinwerfer muss ein weißes Licht haben. Das Rücklicht ein rotes Licht. Geändert hat sich bereits vor einigen Jahren, dass die Front- und Rückstrahler nicht mehr nur dynamobetrieben sein müssen. Eine Akku- oder Batterie versorgte Beleuchtung (StVZO Zulassung beachten; meist eine Wellenlinie mit dem Buchstaben K und einer Zahlenkombination) ist ebenfalls erlaubt. Zudem sollte das Fahrrad Reflektoren in den Speichen, vorne und hinten, haben. Diese sind gerade beim Überqueren von Straßen wichtig!

Neben den zahlreichen Beleuchtungsmängel fiel den Beamtinnen und Beamten auf, dass von den 25 kontrollierten Fahrradfahrerinnen und Fahrern lediglich zwei einen Helm trugen.

Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Helms gibt lautet der polizeiliche Rat: Investieren Sie in Ihre Sicherheit und tragen Sie immer einen Fahrradhelm! Fahrradhelme retten Leben! Fahrradfahrern fehlen Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel eine schützende Karosserie, Sicherheitsgurte oder Airbags. Bei einem möglichen Sturz oder Unfall ist besonders der Kopf gefährdet - schwerste Gehirnverletzungen können Folge von Stürzen bei schon sehr geringer Geschwindigkeit sein. Aus diesen Gründen sollte das Tragen eines Fahrradhelmes dabei für alle Radfahrer, nicht nur für Kinder, selbstverständlich sein.

Denn Fahrradhelme retten Leben! Gute, mit einem Prüfsiegel versehene Fahrradhelme sind im Fachhandel erhältlich. Beim Kauf muss darauf geachtet werden, dass der Helm, der ein anerkanntes Prüfzeichen wie GS, CE, DIN oder EN haben sollte, nicht wackelt oder verrutscht. Schläfen und Hinterkopf müssen sicher abdeckt sein. Die Ohren müssen unbedingt frei bleiben, die Sicht darf niemals beeinträchtigt sein. Der Helm muss sich unter dem Kinn leicht schließen und auch wieder öffnen lassen. Der Kinnriemen sollte etwa zwei Zentimeter breit, längenverstellbar und nicht aus elastischem Material sein. Mit verschieden dicken Polstern zum Auswechseln kann die Passform gut reguliert werden. Gute Belüftungsmöglichkeiten (Lüftungsschlitze) sind gerade im Sommer wichtig. Neben der Qualität spielt auch die Optik des Helmes eine wichtige Rolle beim Kauf. Gerade Kinder sollten sich nach Möglichkeit ihren Helm selbst aussuchen dürfen, damit sie ihn auch wirklich gerne tragen.

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