25. Januar 2018 / Allgemeines

Fremde Frau spricht Kinder an

Aktuelle Information der Polizei Gütersloh

Fremde Frau spricht Kinder an

Seit gestern (24.01.) mehreren sich in den Sozialen Medien Hinweise, dass in Rheda-Wiedenbrück eine ältere Frau unterwegs sei, die – wie es vielfach ausgedrückt wurde – »Kinder stiehlt«.

Allein am heutigen Tag sind mehrere Anrufe von zum Teil zutiefst verunsicherten oder panischen Eltern bei der Polizei eingegangen, die sich größte Sorgen um ihre Kinder machen.

Allerdings werden die Geschichten um die Frau durch den »Stille-Post-Effekt« immer gruseliger, bedrohlicher und gefährlicher. Weiterhin soll die Frau an insgesamt drei Schulen zeitgleich gesehen worden sein.

Der Polizei ist bislang ein Fall bekannt, wonach eine ältere Frau (50 Jahre oder älter, überschulterlange Haare, dünn, Strickjacke, dunkelblaue Jeans, sprach schlecht Deutsch) ein fast 8-jähriges Mädchen angesprochen hatte. Die Unbekannte bot dem Kind an, mit ihm Hundewelpen bei sich zu Hause anzugucken.

Das Mädchen ging jedoch weiter, reagierte nicht auf die Frau und erzählte zu Hause ihrer Mutter von dem Vorfall.

Die Polizei hat diesen Vorfall zum Anlass genommen, um heute in Schulen in Rheda-Wiedenbrück, wo die Frau gesehen worden sein soll, Verhaltenstipps für Eltern, Schüler und Lehrer zu geben.

Wenn Fremde ihre Kinder ansprechen, sorgt das bei Eltern verständlicherweise für große Verunsicherung und Unruhe. Viele Eltern wenden sich nach verdächtigen Erlebnissen ihrer Kinder mit zahlreichen Fragen an die Polizei.

Was können Eltern also tun, um ihre Kinder auf solche Situationen vorzubereiten, ohne ihnen Angst zu machen?

Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt. Die Empfehlungen der Polizei basieren auf den Erfahrungen, dass für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht.

  • Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es »Nein« sagen darf, wenn ihm etwas »komisch« vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: »Keiner darf etwas von dir verlangen, was du nicht möchtest!«
  • Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein »komisches« Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind »Was-tue-ich-wenn«-Spiele.
  • Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff »fremd« oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht (»Der kennt mich doch«).
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
  • Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.
  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
  • Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die Polizei rufen kann.
  • Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
  • Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt »am Modell«! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
  • Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: »Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!«
  • Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.

Weitere Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

  • Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.
  • Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
  • Glauben Sie Ihrem Kind.
  • Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne »nachzubohren«.
  • Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
  • Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst..........).
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.
  • Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
  • Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, Telefon 05241 869-0.

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