5. Juli 2019 / Allgemeines

Fischsterben durch akuten Sauerstoffmangel

LANUV-Ergebnisse liegen vor

Belüftung der Ems

Bild: Das Technische Hilfswerk hatte nach dem Fischsterben vorsorglich in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde für eine Belüftung der Ems in dem betroffenen Abschnitt gesorgt.

Das Landesamt für Natur, Umweltschutz und Verbraucherschutz hat jetzt seine Untersuchung zum Fischsterben in der Ems abgeschlossen: Anhand der vorliegenden Messwerte der Gewässeruntersuchung wird das Fischsterben auf einen akuten Sauerstoffmangel zurückgeführt. Die übrigen chemischen Analysenergebnisse der Wasserproben, insbesondere der Non-Target-Untersuchungen ergeben keinen Hinweis auf anthropogene Substanzen, die hierfür ursächlich sein könnten, so das LANUV. Anthropogene Stoffe sind von Menschen gemachte Stoffe, die nicht natürlich in der Umwelt vorkommen.

Es konnten auch keine Auffälligkeiten der Betriebszustände der Kläranlage Rheda-Wiedenbrück nachgewiesen werden. Um sicherstellen zu können, dass das Gewässer präzise untersucht wird, wurde ein Non-Target-Screening mittels hochauflösendem Massenspektrometer durchgeführt, das die Möglichkeit eröffnet zirka 3000 bekannte Substanzen und auch bisher unbekannte Verbindungen in Wasserproben zu identifizieren. Non Target bedeutet hierbei, dass man nicht nach einem bestimmten Stoff sucht, sondern in der Breite, ohne ein bestimmtes Ziel. Mit Hilfe des Massenspektrometers kann die exakte Masse eines Moleküls auf die dritte Nachkommastelle genau zu bestimmen.

Am Morgen des 24. Juni erhielt die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh eine Meldung über ein Fischsterben in der Ems. Unverzüglich haben sich zwei Mitarbeiter dorthin begeben und zusammen mit dem Sportfischereiverein Rheda-Gütersloh die Stellen untersucht. Nach der ersten Einschätzung der Lage wurde durch die Untere Wasserbehörde Umweltalarm gemäß Umweltalarmplan ausgelöst und das LANUV verständigt.

Das LANUV kam am frühen Nachmittag dazu, um die Ursachen für das Fischsterben ermitteln zu können. Parallel koordinierten die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde das Zusammenwirken der beteiligten Vereine und Behörden bis in die Abendstunden.

Als Folge für das Fischsterben wurde zunächst ein Sauerstoffmangel angenommen, der sich durch laufende Messungen bestätigte. Zur Verbesserung der Situation beauftragte die Untere Wasserbehörde vorsorglich die Mitglieder des Technischen Hilfswerks mit der Belüftung der Gewässerstellen, die den geringsten Sauerstoffwert aufwiesen, um weitere Schadensfälle ausschließen zu können. Die Maßnahme führte schließlich zu einer Verbesserung der Sauerstoffwerte der betroffenen Stellen. Aus Sicht des Sportvereins »Es gibt nicht eine Ursache für das Fischsterben«, meint Marcus Borgmann, Vorsitzender des Sportfischereivereins Rheda-Gütersloh. Geringe Fließgeschwindigkeit, Nährstoffeintrag, hohe Temperaturen und wenig Schatten durch große Bäume  – es gebe ein Ursachenmix. »Wir haben auch bei der Begehung vor Ort nichts Auffälliges feststellen können.« Borgmann dankt ausdrücklich allen Helfern – THW, Faltbootgilde, DLRG Ortsgruppe Wiedenbrück und die Freiwillige Feuerwehr Quenhorn – und dem Kreis Gütersloh für die gute Zusammenarbeit.

Dennoch mussten nach Angaben des vom Kreis beauftragten Entsorgers am Ende zirka 250 Kilogramm Fischkadaver entsorgt werden. Allerdings war es auf dem Abschnitt der Ems nicht zu einem Totalausfall gekommen, mehrere lebendige Fische konnten gesichtet werden.

Braune Schäume oder blaue Schlieren konnten weder durch Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde, des LANUV noch durch Mitglieder des Fischereivereines, die an den Begehungen teilgenommen haben, beobachtet werden, betont das LANUV in seinem Bericht. Fischproben wurden durch das LANUV genommen und eingefroren. Die Möglichkeit, die Fische auf Gifte hin zu untersuchen, besteht nach Angabe des LANUV derzeit allerdings nicht.

Rückstellproben der Kläranlage existierten für den Zeitpunkt des Fischsterbens (22. bis 23. Juni) standardmäßig nicht. Somit konnten seitens der Unteren Wasserbehörde keine Rückstellproben für diesen Zeitraum angefordert werden, um die Ergebnisse der Eigenüberwachung der Kläranlage bestätigen zu können. Allerdings liegen die Werte der Eigenüberwachung im üblichen durch staatliche Kontrolle überwachten Bereich.

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