Mehr als zwei Jahre nach der Lastwagen-Attacke in Limburg beschäftigt der Fall ein weiteres Mal die Richter. Das Landgericht Limburg eröffnete am Freitag abermals den Prozess gegen den Mann, der den Lkw im Oktober 2019 an einer Ampelkreuzung absichtlich auf stehende Fahrzeuge gefahren und sie zusammengeschoben haben soll. Bei dem Vorfall in der Limburger Innenstadt wurden 18 Menschen verletzt. Hintergrund für die erneute Verhandlung ist eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Limburger Landgericht hatte im November 2020 den damals 33 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Zudem entschied es, dass der als vermindert schuldfähig geltende Mann in eine Entziehungsanstalt kommen soll. Die Richter nahmen zwei Mordmerkmale an: Heimtücke und den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Gegen die Entscheidung legte der aus Syrien stammende Angeklagte Revision beim BGH ein - die in einem Punkt Erfolg hatte. Die grundsätzliche Verurteilung wegen versuchten Mordes ließen die obersten Richter unangetastet. Allerdings sei ein heimtückisches Vorgehen nicht tragfähig belegt worden, befanden sie. Im neuen Prozess wird es daher nach Angaben des Limburger Gerichtssprechers insbesondere um die Frage der Heimtücke und eine mögliche Veränderung bei der Höhe der Gesamtstrafe gehen. Er erwartete eine vergleichsweise kurze Prozessdauer. Im ersten Verfahren hatte der Angeklagte unter anderem ausgesagt, er leide unter Erinnerungslücken und traumatischen Erlebnissen in seiner Heimat. Außerdem hatte er erklärt, er habe kurz vor der Unfallfahrt einen Joint mit extrem starker Wirkung geraucht.Kurze Prozessdauer erwartet
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Neuer Prozess um Limburger Lkw-Attacke gestartet
Das Landgericht Limburg verhandelt abermals gegen einen Lkw-Fahrer, der 2019 absichtlich Fahrzeuge vor ihm zusammengefahren haben soll. So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
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