Markus Berger und Stephan Spies, Leiter der Finanzämter Wiedenbrück und Gütersloh, geben Tipps für den Nebenjob in den Ferien.
Die Sommerferien und Semesterferien sind für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende die schönste Zeit im Jahr. Viele nutzen die freie Zeit aber auch dazu, ihr Taschengeld aufzubessern und suchen sich einen Ferienjob.
Markus Berger und Stephan Spies, die beiden Leiter der Finanzämter im Kreis Gütersloh, empfehlen den Ferienjobbern, ein paar steuerliche Hinweise zu beachten. »Die Regelungen sind unkompliziert und sollten niemanden von seinem Job abhalten. Denn die allermeisten Ferienjobber zahlen letztlich überhaupt keine Steuern«.
Sie müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ihre Steuer- Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.
Behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein, können sich Schülerinnen, Schüler und Studierende diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. »Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 12.082 Euro im Jahr 2017 fällt zum Beispiel in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an«, so Spies und Berger.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei 450-Euro-Jobs, die Lohnsteuer auch pauschal versteuern und diese für den Ferienjobber übernehmen. Die beiden Leiter der Finanzämter raten, die unterschiedlichen Besteuerungsmöglichkeiten in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab zu klären.
Weitere Informationen und Einzelheiten können Sie unter www.finanzverwaltung.nrw.de den Broschüren »Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende« und »Steuertipps für alle Steuerzahlenden« entnehmen.
Ferienjobs bleiben meist steuerfrei
Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück informieren
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