29. Juni 2020 / Aktueller Hinweis

Vorübergehender "Lockdown" im Kreis Gütersloh verlängert

Bis zum 07. Juli

Veröffentlicht am 29. Juni 2020 um 17:30 Uhr von Stadt Rheda-Wiedenbrück

Die Beschränkungen der Coronaregionalverordnung ("Lockdown") sind am 29. Juni bis zum 7. Juli verlängert worden.

Wegen der hohen Infektionszahlen im Umfeld des Lebensmittelkonzerns Tönnies hat die Landesregierung am 23. Juni für den Kreis Gütersloh einen begrenzten "Lockdown" angeordnet. Die erheblich ausgeweiteten Testkapazitäten haben gezeigt, dass der Virus weiter vor allem im Umfeld des Betriebes verbreitet ist und nur beschränkt auf die allgemeine Bevölkerung übergegriffen hat. Dennoch verlängert das Land NRW den "Lockdown" zunächst bis zum 7. Juli.

Die Beschränkungen der Coronaregionalverordnung gelten also weiterhin. Die weitere Entwicklung richtet sich nach den Infektionszahlen. Ziel der Landesregierung ist es, die Infektionszahlen so schnell wie möglich zu senken, um wieder Lockerungen zu ermöglichen.

Um die Infektionszahlen zu senken gelten in besonderem Maße weiterhin die Abstands- und Maskenpflicht!

Das Land wird die Quarantäne verstärkt kontrollieren. Corona-Tests sollen für alle Bürger angeboten werden, um die tatsächliche Ausbreitung zu erfassen. Die Krankenkassen tragen die Kosten.

In seiner Ansprache lobte der Ministerpräsident die BürgerInnen für die disziplinierte Einhaltung der Regeln und dankte für das Verständnis. Die Maßnahmen seien notwendig und erlaubten Zuversicht für die weitere Entwicklung. Im Kreis Warendorf, wo die Kennziffern sich positiver entwickelt haben, wird der "Lockdown" bereits am 30.6. wieder aufgehoben.


Bleiben die Infektionsszahlen innerhalb sieben Tagen unterhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ("7-Tage-Inzidenz") kann auch im Kreis Gütersloh die Coronaregionalverordnung wieder aufgehoben werden.

Die Regelungen der Coronaregionalverordnung in der Kurzübersicht:

  • Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung wird gewährleistet (s.u.).
  • Bars und der gastwirtschaftliche Thekenbetrieb sind ab sofort geschlossen. Restaurants dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln unter Berücksichtigung des Kontaktverbotes weiter besucht werden. (Ein Haushalt pro Tisch/Abstandsregelung!)
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen bleibt zunächst untersagt.
  • Freizeitaktivitäten und Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen werden untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte, Hallenbäder, Kinos, Theater, Museen, Gedenkstätten, Saunen, Indoorspielplätze, Sport in geschlossenen Räumen.
  • Grillen und Picknicken sind vorerst wieder verboten.
  • Der ÖPNV verkehrt weiter. Reisebusfahrten sind untersagt. Es besteht die Maskenpflicht, im öffentlichen Personenverkehr (auch an allen Haltestellen und in Bahnhöfen).
  • Es herrscht kein Reiseverbot, es gilt aber der dringende Appell der Landesregierung, das Kreisgebiet nicht zu verlassen.
  • Ferienfreizeiten und Tagesfahrten sind nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes zulässig.
     

Ab sofort können sich alle Einwohner des Kreises Gütersloh auf den Virus testen lassen

Am 23. Juni, um 14 Uhr öffnet das Corona-Diagnosezentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) am Carl-Miele-Berufskolleg in Gütersloh, Wilhelm-Wolf-Straße 2 - 4. Hier werden Abstriche bei Personen durchgeführt, die keine coronatypischen Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber aufweisen. Öffnungszeiten sind heute, 23.06., ab 14 Uhr, danach regulär montags bis sonntags von 8 bis 20 Uhr. 

Auch die niedergelassenen Ärzte im Kreis Gütersloh können nun Corona-Tests an Personen, ohne coronatypische Symptome wie Atemwegsbeschwerden oder Fieber durchführen.

Am 25. Juni haben weitere Testzentren ihren Dienst aufgenommen. Testwillige finden sie an den folgenden Standorten:

  • Ems-Berufskolleg in Rheda-Wiedenbrück (täglich 8 bis 20 Uhr)
  • Berufskolleg Halle (täglich 8 bis 22 Uhr)
  • Gesamtschule Verl (täglich 8 bis 22 Uhr)
  • Reinhard Mohn Berufskolleg Gütersloh (täglich 8 bis 22 Uhr)
  • Flughafen Gütersloh (Hallendurchfahrt, man muss mit dem Auto kommen, man kann im Auto sitzen bleiben, während man auf den Abstrich wartet, täglich 8 bis 22 Uhr)
  • Das bestehende Testzentrum am Carl Miele-Berufskolleg, das von der Kassenärztlichen Vereinigung geführt wird, testet weiterhin in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

Für die Corona-Tests ist es erforderlich, einen Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse dabeizuhaben. Die Zentren können keine telefonischen Terminbuchungen anbieten. Bitte richten Sie sich auf längere Wartezeiten ein.

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