9. Dezember 2020 / Aktueller Hinweis

Bitte Maske tragen!

Stadt appelliert an Bürgerinnen und Bürger

Maske auf in Zeiten von Corona
Veröffentlicht am 9. Dezember 2020 um 10:15 Uhr

Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, in den Stadtkernen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.  Der Bürgermeister appelliert an alle Bürger, zum eigenen Schutz und dem Schutze anderer, in stark frequentierten Bereichen auch außerhalb von Gebäuden eine Maske zu tragen. 

Seit dem 1. Dezember gilt die neue Coronaschutzverordnung, die eindeutige Regelungen für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften und im Arbeitsalltag vorsieht:

Die neue Coronaschutzverordnung sieht dazu konkret folgende Regelungen vor:

„1. Nach § 1 Abs. 4 CoronaSchVO haben Arbeitgeber, unabhängig von Kundenkontakten und sonstiger innerbetrieblicher Schutzvorkehrungen, sicherzustellen, dass in geschlossenen Räumen eine sogenannte „Alltagsmaske“ zu tragen ist, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann. An einem Beispiel verdeutlicht: Beschäftigte, die hinter Plexiglas an Tresen arbeiten, müssen eine Alltagsmaske tragen, wenn sie untereinander den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

2. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1a CoronaSchVO besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes, im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zum     Geschäft gehörenden Parkplätzen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft. Dieser Regelungsinhalt ist besonders hinsichtlich der genauen Definition des Begriffs der „Zuwegung“ in Abgrenzung zu anderen, jedermann zugänglichen öffentlichen Flächen, schwierig.  Besonders dort, wo mehrere Geschäfte nebeneinanderliegen, z. B. in Fußgängerzonen oder Straßenzügen mit vielen aufeinanderfolgenden Geschäften.“

Da in bestimmten innerstädtischen Bereichen sich viele Geschäfte und Einzelhändler in direkter Nachbarschaft zueinander befinden, ist eine konkrete Zuordnung nach der Coronaschutzverordnung, an welchen Stellen eine Maske getragen werden muss, schwierig. Die Stadt spricht daher für die stärler frequentierten Innenstadtbereiche eine Masken-Empfehlung aus. Hierfür werden in den nächsten Tagen Beschilderungen angebracht, um die Rheda-Wiedenbrücker an diese Bitte zu erinnern.

„Die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate zeigen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kampf gegen die Pandemie ein wirksames Mittel ist. Daher appelliere ich an alle Rheda-Wiedenbrücker, in den ausgewiesenen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, betont Bürgermeister Theo Mettenborg.

Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück

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