Das Hamburger Amtsgericht hat sich am Donnerstag sehr detailreich mit den Arbeitsmethoden von Prostituierten befasst, die angeklagte räuberische Erpressung zweier Freier aber nicht aufklären können. Die Vorsitzende des Schöffengerichts deutete einen Freispruch in einem der Vorwürfe an. Einer der Freier im Alter von 27 Jahren verwickelte sich bei seiner Zeugenaussage in Widersprüche. Daraufhin erklärte das Gericht, dass eine Verurteilung auf dieser Basis nicht möglich sei. Der zweite Freier aus Nürnberg folgte seiner Ladung nicht. Das Gericht verhängte darum ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, und unterbrach den Prozess. In dem Prozess gegen zwei Prostituierte war einer der beiden Angeklagten im Alter von 23 Jahren vorgeworfen worden, zusammen mit einer anderen Prostituierten den 27-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Bergedorf mit einem Gemisch aus zwölfprozentiger Salzsäure und Desinfektionsmittel im Intimbereich besprüht zu haben. Als Zeuge schilderte der Freier - ein im Hafen tätiger Handwerker - den Ablauf der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 anders als bei der Polizei. Die Richterin ermahnte ihn mehrmals in scharfen Worten - bis sie auf seine weitere Aussage verzichtete. Die 23-Jährige hatte zuvor erklärt, sie habe dem Freier aus hygienischen Gründen ein handelsübliches Desinfektionsmittel auf die Hände und den Penis gesprüht. Laut Anklage soll die 23-Jährige zuvor am 26. Juli 2019 gemeinsam mit der 28 Jahre alten Mitangeklagten einen anderen Freier beraubt haben. Sie soll den Mann in der Herbertstraße auf St. Pauli angesprochen und in ein Zimmer in der Nähe gelockt haben. Dort versperrte die 28-Jährige demnach die Tür und forderte die PIN-Nummer seiner Bankkarte. Die Frauen hätten gedroht, einen Türsteher zu alarmieren. Dieser würde ihn «grün und blau schlagen». Der eingeschüchterte Freier habe die PIN-Nummer angegeben, woraufhin die Angeklagten 890 Euro von seinem Konto abhoben. Die 23-Jährige bestritt, den Kunden bedroht zu haben. Die Mitangeklagte stimmte den Aussagen ihrer Kollegin zu, äußerte sich aber nicht selbst. Der Prozess soll am 18. Februar fortgesetzt werden. Richterin ermahnt Zeugen
Bildnachweis: © Ulrich Perrey/dpa
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Salzsäure statt Sex? - Angeklagte Prostituierte äußern sich
Zwei Hamburger Prostituierte vor Gericht: Statt sexueller Dienstleistungen soll es einen ätzenden Sprühregen in den Intimbereich der Freier und die Androhung von Schlägen gegeben haben. Im Prozess gerät die Anklage ins Wanken.
Ihre Nachrichten fehlen auf der Rheda-Wiedenbrück App?
Meistgelesene Artikel
- 25. September 2026
Herbstkirmes 2026 in Wiedenbrück: Fahrgeschäfte, Feuerwerk und Krammarkt
Vom 2. bis 5. Oktober lockt die Herbstkirmes nach Wiedenbrück: Fahrgeschäfte, Feuerwerk, verkaufsoffener Sonntag und Krammarkt.
- 20. September 2026
Klingelbrink wird zur Partymeile: Soleil Society bringt Wiedenbrück zum Pulsieren
Summer Closing am Klingelbrink: volle Straße, mehr als 250.000 Videoaufrufe und eine Debatte über Innenstadtleben. Unser Rückblick mit Bildergalerie.
- 3. Oktober 2026
Ähnelte KZ-Kleidung: Zara zieht Kostüm zurück
Zara nimmt ein Halloween-Kostüm aus dem Sortiment. Die Modekette reagiert auf Kritik, das Design erinnere an KZ-Häftlingskleidung aus der NS-Zeit.
Neueste Artikel
- 6. Oktober 2026
Schülerin stirbt nach Messerattacke an Istanbuler Schule
Nach einer Amoktat im April wird verstärkt über Gewalt an türkischen Schulen diskutiert. Nun sticht eine Schülerin auf Kinder einer anderen Schule ein – eines kann nicht mehr gerettet werden.
SVIDOMI, THE SNOOKS und die ELBA BAND treten am 16. Oktober in der St.-Pius-Kirche auf. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 6. Oktober 2026
Schülerin stirbt nach Messerattacke an Istanbuler Schule
Nach einer Amoktat im April wird verstärkt über Gewalt an türkischen Schulen diskutiert. Nun sticht eine Schülerin auf Kinder einer anderen Schule ein – eines kann nicht mehr gerettet werden.
- 6. Oktober 2026
Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit Klage
2015 stürzt eine Germanwings-Maschine in den französischen Alpen ab, 150 Menschen sterben. Warum eine neue Schmerzensgeldklage der Angehörigen der Toten nun abgewiesen wird.

