29. März 2019 / Allgemeines

Neue stellvertretende Schiedsperson gesucht

Bewerbung bis zum 3. Mai möglich

Termin
Veröffentlicht am 29. März 2019 um 08:00 Uhr

Karl-Heinz Geurtens Amtszeit als Schiedsmann endet im Oktober nach fünf Jahren. Seine bisherige Stellvertreterin, Ute Kappelhoff, wurde in der letzten Ratssitzung als neue Erste Schiedsfrau bestätigt. Die Stadtverwaltung sucht deshalb nun eine neue stellvertretende Schiedsperson. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 3. Mai.

Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, gefragt sind vielmehr gesunder Menschenverstand, ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, die Bereitschaft zum Zuhören, ein ausgleichendes Wesen, Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sowie Verschwiegenheit.

Das Schiedsamt kann ausüben, wer »nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet« ist. Davon ausgeschlossen ist, wer »die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt« oder »unter Betreuung steht«, so die offizielle Beschreibung des Bunds der Schiedsmänner und -frauen. Darüber hinaus sollen die Bewerber mindestens dreißig, aber nicht älter als siebzig Jahre alt sein, in Rheda-Wiedenbrück wohnen und nicht »durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein«.

Kern der Schiedsamtstätigkeit ist die außergerichtliche Streitschlichtung. Unter dem Leitsatz »Schlichten statt richten« vermittelt die Schiedsperson unparteiisch in vielfältigen Konfliktsituationen, um zu einer für alle Beteiligten akzeptablen, rechtsverbindlichen Vereinbarung zu gelangen. Um zu vermeiden, dass bereits kleinste Anlässe zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, ist in einigen Streitfällen der Gang zum Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben, bevor Klage bei Gericht erhoben werden kann. Darüber hinaus steht das Schiedsamt Ratsuchenden auch für privatrechtliche Streitigkeiten zur Verfügung, in denen das außergerichtliche Schlichtungsverfahren nicht obligatorisch ist.

Schiedspersonen unterstehen fachlich dem jeweils zuständigen Amtsgericht. Für die organisatorischen Belange sind die Kommunen verantwortlich. In Rheda-Wiedenbrück wird das Schiedsamtswesen von dem Fachbereich Zentrale Dienste, Abteilung Recht und Gemeindeverfassung betreut und unterstützt. Den Schiedsleuten steht im Rathaus ein separater Dienstraum mit den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung, spezielle Einführungs- wie auch regelmäßige Fortbildungslehrgänge werden in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. angeboten und finanziert. Darüber hinaus wird eine jährliche Aufwandsentschädigung gezahlt.

Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend von der Leitung des Amtsgerichts förmlich verpflichtet, Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Wer sich angesprochen fühlt, kann sich bis Freitag, 3. Mai 2019 bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück bewerben. Das Bewerbungsformular kann auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden, dort sind auch Informationen zum Schiedsamt zu finden. Bewerbungsformulare sind auch im Rathaus Rheda an der Infotheke im Foyer sowie im Historischen Rathaus Wiedenbrück erhältlich.

Infoveranstaltung für Bewerber
Vertiefende Auskünfte zum Thema Schiedsamt erhalten die Bewerberinnen und Bewerber bei der Informationsveranstaltung am Montag, 13. Mai, im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Rheda.

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