13. Juni 2020 / Aktueller Hinweis

Achtet auf den Mindestüberholabstand gegenüber Fahrradfahrern

Die Polizei Gütersloh informiert

von Polizei Rheda-Wiedenbrück

Während es bisher hieß, dass der Seitenabstand eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs zu Radfahrenden ausreichend sein soll, macht dies die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem 28.04.2020 nun mit genauen Vorgaben zum Thema. Auch mit deutlichen Bußgeldern. 

Gerade gegenüber Radfahrenden gilt eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme bei der Einhaltung eines Seitenabstands. Mit der Novelle erhalten ab sofort genaue Meterangaben Einzug. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand mindestens 1,5 Meter betragen. Außerorts vergrößert sich der vorgeschriebene Überholabstand sogar auf mindestens zwei Meter. 

Kraftfahrzeugführende, die sich nicht an dieses Gebot halten, müssen ab sofort und je nach Schwere des Verstoßes mit Bußgeldern bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. 

Text und Foto: Polizei Gütersloh

Meistgelesene Artikel

Streetfood-Markt auf dem Doktorplatz in Rheda
Kulinarisch genießen

An diesem Wochenende findet jede:r sein neues Lieblingsessen und -getränk!

weiterlesen...
Bring Farbe in Dein Leben mit Deinem neuen Job!
Job der Woche

Werde ein Teil von Stil & Blüte in Rheda

weiterlesen...

Neueste Artikel

Rentner sammelt Zehntausende Plastiktüten
News aus der Welt

Rund 60.000 Stück lagert er in seinem Keller. Wofür früher wenig Geld bezahlt werden musste, ist heute deutlich teurer.

weiterlesen...
Pilot stirbt bei Segelflugzeug-Absturz in Wohngebiet
News aus der Welt

Am Pfingstsonntag schrammt plötzlich ein Kleinflugzeug an einem Haus entlang. Für den Piloten kommt jede Hilfe zu spät. Vieles ist zunächst noch unklar.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie