Kassenbonpflicht 2020
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes muss künftig für jeden Geschäftsvorgang (Kauf) ein Beleg ausgedrückt werden. Egal ob der Kunde einen haben möchte oder auch nicht. Bei der Bäckerei Reker verlangen ca. 5 Prozent der Kunden einen Bon.
Zwischen 6.000 bis 7.000 Kassenbons müsste die Bäckerei Reker in ihren Filialen in Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh, Herzebrock-Clarholz, Neuenkirchen und Oelde täglich ausdrucken. Das sind 1.500 bis 1.750 Meter. Gleichzeitig ist das Thermopapier mit der schädlichen Chemikalie Bispheno behandelt. "Alle zwei Monate könnte damit ein Fussballfeld ausgelegt werden." sagt Karsten Reker
Andreas und Karsten Reker führen den Betrieb in 4. Generation und haben eine Lösung entwickelt, wie sie die Bonausgabepflicht umgehen können. Damit bewegen sich die Rekers ausdrücklich im Rahmen des Gesetzes.
Die Lösung sind konkret so aus: Kauft ein Kunde ab Januar 2020 in einer Filiale ein, wird statt des gedruckten Bons ein QR-Code ausgeben. Der lässt sich ganz einfach mit dem Handy scannen und aufrufen. Weiterhin besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, sih den Beleg ausdrucken zu lassen.
Auf der Webseite des Bundesmimisteriums für Finanzen heißt es: " es bleibt Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweiuse auch per Mail oder auf das Handy auszugeben."