Die diakonische Einrichtung Oberlinhaus hat der Leiterin eines Wohnheims für Behinderte gekündigt, in dem Ende April vier Bewohner von einer Pflegekraft getötet worden waren. Gegen diese Kündigung habe die Heimleiterin Klage eingereicht, bestätigte das Potsdamer Arbeitsgericht am Donnerstag. Die Güteverhandlung zu der Klage finde am Freitag statt. Zuerst hatte die «Märkische Allgemeine» berichtet. Eine Sprecherin des Oberlinhauses wollte sich mit Verweis auf den Datenschutz auf Anfrage zunächst nicht dazu äußern. Der Anwalt der Heimleiterin war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Eine 52-Jährige, die viele Jahre dort gearbeitet hatte, war im Dezember vom Landgericht Potsdam wegen vierfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht die Einweisung der Frau in die Psychiatrie an. Auch die 52-Jährige klagt vor dem Potsdamer Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung durch das Oberlinhaus. Darüber will das Arbeitsgericht Anfang Februar entscheiden.
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Nach Mordprozess: Leiterin des Behindertenheims gekündigt
Gegen die Kündigung ihres Arbeitsplatzes habe eine Heimleiterin aus Potsdam Klage eingereicht, bestätigte ein Sprecher des Potsdamer Arbeitsgerichts. Sie war wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt worden.
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