6. August 2020 / Aufklärung

Schulstart mit Corona

Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

von TW

Nächste Woche beginnt das neue Schuljahr in NRW. Dieser Start wird für alle - Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern -  ein ganz anderer sein. Die Corona-Pandemie wird weiterhin Auswirkungen auf den gesamten Schulbetrieb haben. Das Tragen von Masken wird sowohl auf dem Schulgelände und als auch im Schulgebäude zur Pflicht.

Pressemitteillung des Kreises Gütersloh:
Gütersloh. Am Mittwoch, 12. August, startet der Unterricht nach Stundentafel – und mit Maske. Den bevorstehenden Schulstart nimmt der Kreis Gütersloh zum Anlass, nochmals auf die neuen Regeln im Schulbetrieb hinzuweisen. 

Maskenpflicht besteht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, ab Klasse 5 auch im Unterricht. Erziehungsberechtigte und die Schüler selbst sind dafür verantwortlich, die Masken zu beschaffen. Schülerinnen und Schüler, die einen Schnupfen haben, sollen für 24 Stunden zu Hause bleiben. Treten keine weiteren Symptome auf, kann man wieder am Unterricht teilnehmen. Bei sonstigen Symptomen wie Husten oder Halskratzen darf die Schule nicht besucht werden. Eine Klärung durch einen Arzt ist sinnvoll. Schülerinnen und Schüler, die trotz Symptomen zur Schule kommen, werden unverzüglich nach Hause geschickt.

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist verpflichtet, einen negativen Coronatest vorzulegen, anderenfalls begibt man sich in Quarantäne. Für Rückkehrer aus dem Ausland wird eine Testung innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft in Deutschland empfohlen. „Diese Tests sind kostenlos und sollten unbedingt wahrgenommen werden, das dient der Gesundheit aller“, so Landrat Sven-Georg Adenauer.

 

 

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