Wenn man im Stau steht, muss immer die Rettungsgasse freigehalten werden – unabhängig davon, ob man im Radio von einem Unfall gehört hat oder nicht. »Im Notfall zählt jede Sekunde«, sagt Roland Potthoff, Leiter der TÜV-STATION Rheda-Wiedenbrück. Gerade im Stau hat man nicht immer den Platz zu rangieren, wenn das Rettungsfahrzeug kommt.
Deshalb sind Autofahrer verpflichtet, auf mehrspurigen Straßen eine Gasse zu bilden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder von mehr als 20 Euro verhängt werden. Bei zweispurigen Straßen liegt die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren, bei dreispurigen zwischen der linken und mittleren und bei vierspurigen zwischen den mittleren Spuren.
»Der Standstreifen ist nicht für die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge vorgesehen, da er nicht immer vorhanden und befestigt ist«, so der Experte von TÜV NORD. »In vielen unserer Nachbarländer gibt es übrigens ähnliche Regelungen«.