23. März 2017 / Allgemeines

Anmeldung bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück bis 31. März nötig

Wissenswertes zum Osterfeuer

Die Tradition des Osterfeuers pflegen in Rheda-Wiedenbrück mehrere Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden, die zu ihren öffentlichen Feuern alle Interessierten einladen. Wer auch in diesem Jahr die Tradition fortführen möchte, kann bis zum 31. März schriftlich beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt eine Erlaubnis beantragen.

Beim Verbrennen werden Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Ist das Holz sehr feucht, kommt es zu unvollständiger Verbrennung mit starker Rauchentwicklung. Zur Vermeidung übermäßiger Luftverschmutzung werden in Rheda-Wiedenbrück nur solche Feuer genehmigt, welche der Brauchtumspflege dienen und bereits so lange ausgerichtet werden, dass dies zur Tradition geworden ist. Weitere Osterfeuer werden nicht zugelassen. Dies dient auch dem Schutz der Gesundheit, denn Menschen mit asthmatischen Erkrankungen leiden an den Ostertagen oft erheblich unter der hohen Feinstaubkonzentration. Bei ungünstiger Wetterlage wurden die Grenzwerte schon um das Drei- bis Fünffache überschritten.

Voraussetzungen für ein Osterfeuer
Für die Erteilung einer Genehmigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Reisighaufen darf höchstens vier Meter lang und breit sowie 2,50 Meter hoch sein. Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 100 Meter. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; Sperrmüll, Papier, Kunststoffe, Altöl und ähnliches sind auch zum Anfeuern nicht erlaubt. Bis zum völligen Erlöschen des Feuers müssen zwei Aufsichtspersonen anwesend sein, von denen mindestens eine volljährig sein muss. Zum Schluss noch vorhandene Glut muss mit Erde abgedeckt werden, um Funkenflug auszuschließen. »Ganz wichtig: Zum Schutz von Kleintieren muss das gesamte Material am Tag des Abbrennens vollständig umgeschichtet werden!«, erläutert Tobias Düpjohann. Er steht bei weiteren Fragen unter der Telefon-Nummer 963-230 oder persönlich in Zimmer E18 im Rathaus gern zur Verfügung.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden geahndet.

 

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