31. März 2017 / Allgemeines

Gesonderter Bescheid für Niederschlagswassergebühr

Haus- und Wohnungseigentümer bekommen Post

Die Jahresbescheide über die Grundbesitzabgaben 2017 wurden Anfang Februar versandt. In diesem Jahr gibt es eine Besonderheit: Die Niederschlagswassergebühr ist einmalig nicht auf dem Jahresbescheid erschienen, weil Anfang des Jahres noch nicht alle berechnungsrelevanten Flächen ausgewertet worden waren. Jetzt, Ende März, wird ein gesonderter Bescheid über die zu zahlende Niederschlagswassergebühr verschickt.

Fragen zu den Niederschlagswassergebühren beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Abwasser (EAW) telefonisch unter 05242 963 669 bzw. 05242 963 663 oder per E-Mail unter eaw[at]rh-wd.de. Darüber hinaus ist in der Woche vom 3. bis 7. April eine Beratungsstelle im Erdgeschoss des Rathauses in den Räumen E33 und E34 eingerichtet.

Hintergrund
Im Frühjahr 2014 wurde das gesamte Stadtgebiet überflogen. Die dabei entstandenen Luftbilder dienten als Grundlage zur neuen Ermittlung von befestigten Flächen. Im Sommer letzten Jahres hat der EAW die daraus entwickelten Erfassungsbögen versandt und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger gebeten, die Angaben zu überprüfen und Änderungen zurückzumelden.

Die Flächenermittlung half dabei, Daten zu aktualisieren und letztendlich Gebühren richtig zuzuordnen und damit für Gebührengerechtigkeit zu sorgen. Die Auswertungen zeigen jetzt, dass durch die deutlich Zunahme der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen eine Senkung der Gebühr pro Quadratmeter und Jahr von 0,92 Euro in 2016 auf 0,70 Euro in 2017 möglich war.

 

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