7. Juli 2016 / Allgemeines

Der Zoll informiert, was erlaubt ist

Tipps zu Mitbringseln aus dem Ausland

Goldener Schmuck aus der Türkei, Zigaretten aus Tunesien – wieviel davon darf man zollfrei aus dem Urlaub mitbringen? Und wie sieht es mit angeblicher Markenware zum Spottpreis, Pflanzen und Tieren, seltenen Mineralien, Antiquitäten etc. aus?

Wer Ärger vermeiden will, sollte sich möglichst im Vorfeld informieren z.B. auf den Webseiten des Zolls oder mit der kostenlosen Smartphone-App »Zoll und Reise«. Mit der App fallen keine Roaming-Gebühren an. Sie kann also auch problemlos im Ausland genutzt werden.

Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sind z.B. folgende Mengen (zu nichtgewerblichen Zwecken) pro Person (soweit mindestens 17 Jahre alt) einfuhrabgabenfrei:
- 200 Zigaretten
- 1 Liter Alkohol
- alle anderen Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € bei Einreise mit Flugzeug oder Schiff bzw. 300 € sonst (z.B. mit Auto oder Bahn)

Bei Personen unter 15 Jahren liegt der Warenwert bei insgesamt 175 €.

Bei Überschreitung der Wertgrenzen muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den Privatgebrauch gekauft wurde.

Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.

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