Eine Reihe von Vereinen, Organisationen und Kirchengemeinden laden Interessierte zu ihren öffentlichen Feuern ein. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind nur traditionelle Osterfeuer genehmigungsfähig.
Diese Osterfeuer wurden von der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück erlaubt:
- Kernekampstraße
- Bosfeld
- Bernd-Hartmann-Straße
- WCV Grüne Funken (Wieksweg 127, Hof Potthoff)
- Am Kleigraben
- Hubertushalle Batenhorst (Schützenverein St. Hubertus)
- Varenseller Straße
- Rentruper Straße
- Hammersenstraße
- Emser Landstraße / Sudheide
- Wösteweg
- Am Frankenbrink / Theodor-Storm-Straße
- Winkelstraße / Dechant-Hense-Straße
- Peitzmeierweg
- Jägerweg / Espenbusch
- Bokeler Feld (Nachbarschaft Röckinghausen)
- Röckinghauser Straße / Eusternbach
- Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist, Nonenstraße 98 (Feuerschale)
- Stromberger Straße / Jugendheim KLJB St. Vit (Feuerschale)
- Pappelweg
- Neuenkirchener Landstraße
- Am Postdamm
Sollten weitere Feuer entzündet werden, handelt es sich um illegale Feuer und dies kann mit Geldbußen geahndet werden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Mitarbeitern des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt überprüft. Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt oder gegen abfallrechtliche Vorschriften werden geahndet.