8. Mai 2019 / Allgemeines

Unfallflucht trotz Ansprache durch die Geschädigte

Tat dank Zeuge geklärt

Am Montag (6.5.2019) beschädigte eine Renault-Fahrerin nach Polizeinangaben gegen 12.30 Uhr beim Rangieren auf einem Parkplatz eines Supermarktes an der Bielefelder Straße einen stehenden VW-Passat.

Die Passat-Fahrerin befand sich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in ihrem Wagen und sprach die Renault-Fahrerin unmittelbar darauf an.

Die Renault-Fahrerin verließ trotzdem den Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Da sich jedoch ein Zeuge das Kennzeichen der Unfallflüchtigen merkte, konnte die Polizei später eine 74-jährige Frau aus Rheda-Wiedenbrück ermitteln. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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