3. April 2019 / Allgemeines

Tempo 30 an der Nonenstraße

Ab sofort

Im Bild: Auf der Nonenstraße in Höhe der Gesamtschule gilt nun Tempo 30.

Um die Sicherheit von Schulkindern zu stärken, gilt ab sofort Tempo 30 auf der Nonenstraße in Höhe der Gesamtschule. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht seit einer Änderung grundsätzlich vor sozialen Einrichtungen die Begrenzung auf 30 km/h vor. In Rheda-Wiedenbrück wurden diese Tempo-30-Strecken bereits an drei Standorten eingerichtet, weitere werden folgen.

Die Nonenstraße hat eine wichtige Funktion als Schulweg für das Schulzentrum an der Fürst-Bentheim- und die Städtische Gesamtschule an der August-Euler-Straße. Damit verbunden ist eine hohe Verkehrsdichte mit kritischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr und häufigen Fahrbahnquerungen.

Tempo 30 gilt auf der Nonenstraße im Abschnitt zwischen Oelder und Fürst-Bentheim-Straße von montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr.

Im Zuge der StVO-Regelung, die auch vor Kindergärten, Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt, würde die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits am Ostring im Bereich der Kita »Tausendfüßler« und der Eichendorff-Grundschule sowie am Südring im Bereich der Kita »Budenzauber« und der Regenbogenschule eingerichtet. Im verkehrsrechtlichen Anhörungs- und Anordnungsverfahren ist zurzeit noch der Standort Ratsgymnasium am Nordring.

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