16. Januar 2018 / Allgemeines

Stadt sucht Schöffen

Bewerbungsfrist bis 15. März

2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die nächste Amtsperiode von 2019 bis 2023 gewählt. Sie nehmen als Vertreter des Volkes gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Gesucht werden in Rheda-Wiedenbrück Frauen und Männer, die am Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Gütersloh als auch bei der Straf bzw. Jugendstrafkammer am Landgericht Bielefeld als ehrenamtliche Richterinnen und Richter fungieren möchten. Interessierte können sich bis Donnerstag, 15. März, bewerben.

Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Vorurteilsfreiheit, Gerechtigkeitssinn, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, logisches Denkvermögen, Kommunikationsfähigkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Es gilt Beweise zu würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abzuleiten.

Des Weiteren sollten ehrenamtliche Richter über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet wird zudem Lebenserfahrung; diese kann aus beruflicher Erfahrung, insbesondere im Umgang mit Menschen, und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in Rheda-Wiedenbrück wohnen und am Stichtag 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Zudem sollen hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (u. a. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) nicht zu Schöffen gewählt werden.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Interessenten müssen allerdings bereit sein, an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen.

Wer sich angesprochen fühlt, kann sich bis zum 15.3.2018 bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück, Rathaus Rheda, Abteilung Rechtsangelegenheiten, bewerben. Das Bewerbungsformular kann von der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Bewerbungsformulare sind außerdem im Rathaus Rheda an der Infotheke im Foyer sowie im Historischen Rathaus Wiedenbrück erhältlich, ebenso weiteres Infomaterial rund um das Schöffenamt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet der Rat respektive der Jugendausschuss der Stadt Rheda-Wiedenbrück über die Aufnahme der Bewerber in Vorschlagslisten, die alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen sollen und doppelt so viele Kandidaten als benötigt enthalten müssen. In der zweiten Jahreshälfte 2018 erfolgen dann die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen aus den Vorschlagslisten aller zum Amtsgerichtsbezirk gehörenden Kommunen (Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Herzebrock-Clarholz und Langenberg) durch den eigens für diesen Zweck gebildeten Wahlausschuss unter Vorsitz eines Richters.
Für weitere Auskünfte steht Ina Bussemas im Zimmer E31 des Rathauses Rheda, telefonisch unter 05242 963 252 oder per E-Mail an Ina.Bussemas[at]rh-wd.de gern zur Verfügung.

Im Internet bieten sich außerdem ein Info-Faltblatt sowie umfassende Informationen (Info 1 und Info 2) an.

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