31. Dezember 2019 / Allgemeines

POL-GT: Alkoholkontrollen an Silvester - Planen Sie Ihren Rückweg

Nicht mit Alkohol ans Lenkrad

Kreis Gütersloh (FK) - nach den Weihnachtsfeiertagen beginnen die Vorbereitungen für die Silvesterparty. Planen Sie dabei bitte auch einen sicheren Rückweg mit ein!

Alkohol verträgt sich nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Noch immer kommt es rund um Silvester häufiger zu Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss oder alkoholisierte Fahrzeugführer werden durch die Polizei angehalten.

Damit gefährden Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer! Denken Sie dabei auch an Restalkohol im Blut.

Aus diesem Grund führt die führt die Polizei zum Jahreswechsel kreisweit verstärkte Alkoholkontrollen durch. Bei diesen Kontrollen werden sich die Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur auf die Hauptstraßen, sondern auch auf sogenannte "Schleichwege" konzentrieren. Ebenso werden die Alkoholkontrollen nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch tagsüber durchgeführt.

Noch immer fallen kreisweit bei Verkehrskontrollen Kraftfahrer auf, die mehr oder weniger stark unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken am Straßenverkehr teilnehmen.

Weiterhin unterschätzen viele Fahrzeugführer die Gefahren von Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat.

Bereits geringe Mengen Alkohol wirken negativ auf das zentrale Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht darüber bewusst, dass sie sich als Fahrzeugführer bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt. Das gilt auch für Fahrradfahrer!

Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen die Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist.

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0

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