Im Herbst kommt viel zusammen: Es ist nass, kalt und lange dunkel. Da ist es im Straßenverkehr wichtig, keine zusätzlichen Gefahrenquellen zu schaffen. Die Stadt weist daher darauf hin, dass Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Laub verpflichtet sind. Das bedeutet: Laub sollte umgehend beseitigt werden, sobald es eine Gefährdung darstellt, zum Beispiel zu Glätte führt.
»Wichtig ist, dass Laub nicht auf Straßen, in Straßenrinnen oder in Gräben gekehrt wird«, erklärt Larissa Varol vom Fachbereich Finanzen. Einerseits wird damit die Gefährdung nicht beseitigt, sondern nur verschoben – andererseits entstehen dadurch neue Gefahren. Laub auf der Straße führt dazu, dass die Kehrmaschinen verstopfen und nicht mehr richtig reinigen. Laub im Rinnstein verstopft die Regenabläufe, so dass bei starken Niederschlägen die Straßen unter Wasser gesetzt werden.
Grundstückseigentümer tragen nicht nur eine Verkehrssicherungspflicht für das eigene Grundstück, sondern auch für die unmittelbar angrenzenden Geh- und Radwege. Die gefallen Blätter sollten daher richtig entsorgt werden. Auf dem eigenen Kompost, in der Komposttonne oder (gebührenpflichtig) durch Anlieferung bei der Firma Tönsmeier, beim Recyclinghof oder dem Kompostwerk.
Weitere Informationen dazu erteilen Monica Bocev, Telefon: 05242 963 353, oder Dorothee Kohlen, Telefon: 05242 963 234.
Laub gehört nicht auf die Straße
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück informiert
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