Laut einer Pressemitteilung der Stadt Rheda-Wiedenbrück gibt es Berichte von Geschäftsleuten, die derzeit von einem Düsseldorfer Verlag aufgefordert werden, ihre Anzeigenvorlage für ein »Bürgermagazin« freizugeben.
Der Verlag weist zwar ausdrücklich – aber unauffällig – darauf hin, dass er »ohne öffentlichen Auftrag« tätig ist. Diesen Eindruck erweckt das gesamte Anschreiben nicht: Denn den Firmen wird ihre Anzeige aus der kürzlich erschienenen städtischen Seniorenbroschüre zur »Freigabe« vorgelegt.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Firma weder in Absprache, noch im Auftrage der Stadt handelt.
Firma wirbt mit fremden Werbeanzeigen
Bei Anzeigenwerbung genau hinschauen
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