»Die Fahrradfahrsaison ist in vollem Gange. Grund genug, mit einigen Fahrradfahr-Mythen aufzuräumen!
Heute: Der Transport von Personen auf dem Fahrrad!
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen über sieben Jahren weder auf dem Gepäckträger, noch in einem Fahrradanhänger, auf dem Lenker oder der Stange etwas zu suchen haben.
Tandems und andere Fahrräder, die laut Straßenverkehrsordnung für die Nutzung durch mehrere Personen ausgelegt sind, sind von dieser Regel ausgenommen.
Kinder bis sieben Jahren dürfen in einem geeigneten Sitz auf dem Fahrrad transportiert werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades gelangen können.
Immer beliebter werden Fahrradanhänger, um Kinder unkompliziert zu transportieren. Auch hier gilt die Altersgrenze sieben Jahre! Bis zu zwei Kinder dürfen in einem Anhänger Platz nehmen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Diese betreffen Kinder mit körperlichen Behinderungen. Hier gilt die Altersgrenze sieben Jahre nicht.
Für beide Transportarten gilt: Die fahrradfahrende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, ihnen fehlen ganz einfach die Knautschzone und andere Sicherheitseinrichtungen, die sie vor den schweren Folgen von Stürzen und Unfällen bewahren können.
Fahrradgepäckträger sind nicht für den Transport von Personen ausgelegt, sie können beispielsweise brechen. Zudem wird die Kontrollier- und Lenkbarkeit des Rades stark beeinträchtigt.
Aus diesem Grunde handelt es sich bei diesen Transporten auf Fahrrädern um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Kommen Sie immer gut und sicher an!«
Darf man Personen auf dem Gepäckträger transportieren?
Aktion Radschlag – die Polizei Gütersloh informiert
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