8. Juli 2017 / Allgemeines

Bürgerbüro rät: Vor den Ferien prüfen, ob die Ausweise gültig sind

Wiedergefundene Ausweise gemeldet?

Im Bild: Nicole Frese (Bürgerbüro Rheda-Wiedenbrück)

„Bitte prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente vor dem Urlaub,“ rät  Nicole Frese vom Bürgerbüro der Stadt.  „Sonst kann die Ferienreise an den Grenzen ins Stocken kommen.“ Und dass passiert nicht nur, wenn die Ausweise abgelaufen sind. Immer häufiger kommt es vor, dass deutsche Staatsangehörige bei Kontrollen an den Grenzen - vor allem bei Reisen in Länder außerhalb des Schengenraums - angehalten werden, weil ihre Reisedokumente wegen einer Verlustmeldung in der INTERPOL-Datenbank zur Fahndung ausgeschrieben sind. Darüber informierte jetzt das Bundesministerium des Innern die Passbehörden.

Grundsätzlich gut und richtig ist es, wenn ein verschwundener Ausweis dem Bürgerbüro erst einmal als verloren gemeldet wird. Genauso wichtig ist es aber, ihn wieder als aufgetaucht zu melden, wenn er etwa beim Packen des Reisekoffers wiedergefunden wird oder wenn ein ehrlicher Finder das Dokument dem Eigentümer zurückbringt.

Bis die Passbehörde der Polizei und diese dann INTERPOL und den ausländischen Polizeibehörden das Wiederauftauchen melden, bleiben verloren gemeldete Dokumente in der Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents / SLTD“. Das bedeutet, dass der Inhaber des Dokuments an einer Passkontrolle angehalten wird, bis seine Identität eindeutig geklärt ist.

Diese Vorfälle verursachen laut Ministerium in der aktuellen Anzahl einen sehr hohen Verwaltungsaufwand und lange Wartezeiten bei den Reisenden. Die lassen sich mit einem rechtzeitigen Blick in den Ausweis oder einer rechtzeitigen Meldung im Bürgerbüro vermeiden.

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