Zuletzt wurde die Hundebestandsaufnahme in Rheda-Wiedenbrück vor 10 Jahren durchgeführt – vom 20. Oktober bis 17. Dezember ist es wieder soweit. Dazu werden alle Haushalte besucht. »Leider kommen nicht alle Hundebesitzer ihrer Anmeldepflicht nach«, erklärt Larissa Varol vom Fachbereich Finanzen bezüglich der grundsätzlichen Ordnungswidrigkeit.
Bisher nicht angemeldete Hunde können noch bis zum Beginn der Hundebestandsaufnahme – ohne Steuernachzahlung und Bußgeld – bei Larissa Varol (Tel. 05242 963 310) oder Kerstin Loick (Tel. 05242 963 354) freiwillig gemeldet werden. Hundehalter finden ein Antragsformular auf der städtischen Internetseite.
Die Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren wird die Befragung durchführen. Aus Datenschutzgründen haben die Mitarbeiter keine Informationen über bereits gemeldete Hunde, sodass auch deren Halter befragt werden. Die Beauftragten dürfen Wohnungen nicht betreten, können sich aber durch Legitimation der Stadt ausweisen.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Sie beträgt jährlich für
· einen Hund 55 €,
· zwei Hunde jeweils 61 €,
· drei oder mehr Hunde jeweils 67 €,
· ein oder mehrere gefährliche Hunde, den jeweiligen zehnfachen Steuersatz
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Recht und Umwelt steht für Fragen unter 05242/963-0 zur Verfügung.
Der Hundebestand wird ermittelt
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück informiert
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