24. Juni 2021 / News aus der Welt

Weniger Inobhutnahmen in Jugendämtern im Corona-Jahr 2020

Überforderte Eltern, Vernachlässigung, Misshandlung: In solchen Fällen bringen Jugendämter Kinder vorübergehend unter. Anders als erwartet stieg die Zahl in der Pandemie nicht. Das kann aber täuschen.

von dpa

Die Jugendämter in Deutschland haben im Corona-Jahr 2020 weniger Kinder und Jugendliche in Obhut genommen als im Jahr davor. Die Zahl der Inobhutnahmen sank nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Donnerstag um acht Prozent auf rund 45.400.

Möglicherweise blieben in der Pandemie aber viele Fälle unentdeckt. Zum aktuellen Rückgang der Zahlen hieß es: «Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich.» Und weiter: «Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung.» Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen habe abgenommen.

«Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten», hieß es in Wiesbaden. Studien wiesen jedoch darauf hin, «dass ein Teil der Kinderschutzfälle coronabedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte».

Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen - in 41 Prozent der Fälle. Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 Prozent). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste Grund (15 Prozent), gefolgt von Hinweisen auf körperliche Misshandlungen (13 Prozent). Ebenso häufig ging es um Beziehungsprobleme und in acht Prozent der Fälle um psychische Misshandlungen.

Ein Drittel aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als zwölf Jahre, jedes zehnte Kind sogar jünger als drei Jahre. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der Betroffenen zum Beispiel einem Heim untergebracht. Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme drei Monate oder länger.


Bildnachweis: © Christian Charisius/dpa
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