Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe für den Unfalltod des serbischen Sängers Saban Saulic im Februar 2019 hat der Anwalt des Verurteilten Berufung am Landgericht Bielefeld eingelegt. Das teilte der Direktor des Amtsgerichts Gütersloh am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Der 37-Jährige war am 20. Januar in der ersten Instanz wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Wegen der langen Verfahrensdauer in der Corona-Pandemie und einer Zeit in Untersuchungshaft hatte das Amtsgericht dem geständigen Mann drei Monate der Strafe erlassen. Sein Verteidiger hatte sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ausgesprochen. Der 37-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts im Februar 2019 unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit in einem Baustellenbereich der Autobahn 2 bei Gütersloh gerast. Dabei fuhr er in der Dämmerung, aber bei guter Sicht, mit mindestens 156 Stundenkilometer auf das Fahrzeug auf. Neben Saulic kam ein weiterer Musiker (43) ums Leben, ein dritter Mann wurde schwer verletzt. Warum er sich das Auto eines Bekannten ohne gültigen Führerschein nahm und wie es zu der Fahrt kam, ließ der Verurteilte in der Verhandlung offen.
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Unfalltod des Sängers Saulic: Anwalt legt Berufung ein
Der Mann ist geständig. Er ist am 20. Januar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun legt sein Anwalt Berufung ein.
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