Die Staatsanwaltschaft prüft nach dem Zugunglück mit zwei Toten bei Köln, ob es Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden gibt. Man habe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen, teilten die Ermittler am Freitag mit. Ein solches Verfahren ist bei einem unnatürlichen Tod üblich. Ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt oder gegen eine konkrete Person gibt es laut der Staatsanwaltschaft derzeit nicht. Eine zentrale Frage für die Ermittler ist demnach, was zwischen den Beteiligten zu dem Arbeitseinsatz vor Ort besprochen wurde, welche Sicherungsvorschriften für solche Einsätze existieren und wer gegebenenfalls dagegen verstoßen hat. Parallel zur Staatsanwaltschaft hat auch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) in Bonn die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Ein Intercity (IC) hatte am Donnerstagvormittag bei Hürth nahe Köln zwei Arbeiter erfasst. Die beiden Männer im Alter von 27 und 31 Jahren starben noch am Unfallort. Wie ein Bahnsprecher mitteilte, waren auf der Tagesbaustelle Kabelbauarbeiten vorgesehen. Grundsätzlich wird laut Bahn für jede Baumaßnahme ein individueller, an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Sicherungsplan erstellt. Das gelte selbstverständlich auch für Tagesbaustellen. Die Baustellenteams werden demnach durch technische Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel automatische Warnsysteme oder durch menschliche Sicherungsposten geschützt, die das Team bei Gefahren direkt warnen. Wie ein Sprecher der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erklärte, werden Baustellen stets bei DB Netz angemeldet und die Lokführer über Bauarbeiten im Gleis informiert. Für sie wird dann wird zum Beispiel langsamere Fahrt oder «Fahren auf Sicht» angeordnet. Die Information bekämen die Lokführer etwa bei der Abfahrt am Bahnhof oder durch ein «haltzeigendes Signal». Zu dem Bautrupp gehörten noch fünf weitere Arbeiter, die den Tod ihrer Kollegen mitansehen mussten und einen Schock erlitten. Vom Zug wurden sie nicht getroffen, sie blieben körperlich unversehrt. Die Bahn hat für Fälle, in denen ein Zug Menschen überfährt, ein Betreuungsprogramm zur Vermeidung posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS). Der Lokführer des Unglücks-IC musste sich laut einem Bahnsprecher in ärztliche Behandlung begeben. Er werde von seinen Führungskräften und gegebenenfalls Psychologen entsprechend betreut, hieß es. Die Bahn behandelt das Thema eigenen Angaben zufolge präventiv bereits in der Ausbildung. Sollte es zu einem Unglück kommen, werden betroffene Mitarbeiter unmittelbar vor Ort betreut, Lokführer werden bei Personenunfällen von Kollegen abgelöst und nach Hause begleitet. Sie bleiben außer Dienst, bis ihre Belastungsreaktionen abgeklungen sind. Wird ein Lokführer aufgrund der Folgen einer Traumatisierung und trotz Therapie dauerhaft fahruntauglich geschrieben, kann er laut Bahn innerhalb des Unternehmens in eine andere Tätigkeit wechseln. Davon seien pro Jahr rund 20 Lokführer betroffen.Fünf weitere Arbeiter blieben körperlich unverletzt
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Zugunglück mit zwei Toten - Ermittler prüfen Ursachen
Zwei Männer aus einem Bautrupp sollen Kabelarbeiten durchführen. Dann werden sie von einem Intercity erfasst und getötet. Die Ermittler schauen sich jetzt genauer an, ob bei der Sicherung der Baustelle alles richtig gelaufen ist.
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