In diesem Sommer hat der gewaltsame Tod der 15-jährigen Schülerin Anastasia aus Salzgitter viele Menschen fassungslos gemacht. Der heute startende Prozess dürfte kein alltägliches Verfahren werden - am Landgericht Braunschweig ist ein 14-Jähriger wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll der Angeklagte die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück im Stadtteil Salzgitter-Fredenberg erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, «gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person» das Mädchen getötet zu haben. Die Jugendstrafkammer verhandelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit Informationen zu einem möglichen Motiv und dem genauen Tathergang halten sich die Ermittler von Beginn an sehr bedeckt. Den veröffentlichten Erkenntnissen zufolge kannten sich die drei aus der Schule und trafen sich hin und wieder auch in ihrer Freizeit zu Spaziergängen und um sich zu unterhalten. Die beiden Jungen sollen dann seit etwa Mitte Mai geplant haben, die 15-Jährige zu töten. «Das spätere Opfer war dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt und sah in ihm einen vertrauenswürdigen Freund, der sie mochte», teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im November mit. Warum die Jungen ihre Mitschülerin töteten, konnte der Anklage zufolge nicht abschließend geklärt werden. Zwei Tage nach der Tat wurde die Leiche der von ihren Angehörigen zuvor als vermisst gemeldeten Anastasia entdeckt. Dem Entsetzen nach der grausamen Tat folgte eine bewegende Trauerfeier mit großer Anteilnahme für das so junge Opfer. Der Angeklagte ist nach Gerichtsangaben auch zum Verhandlungsauftakt noch 14 Jahre alt. Sein Verteidiger wird vorab vom «Spiegel» mit den Worten zitiert: «Ich werde vor Gericht einen Freispruch für meinen Mandanten fordern, da er unschuldig ist und das Opfer selbst nicht getötet hat.» Insgesamt sind 13 Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte nach derzeitiger Planung Ende Februar fallen. Dann droht dem Angeklagten nach Jugendstrafrecht eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren. Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die mutmaßlichen Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die mutmaßlichen Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit. Jungen sollen Tat geplant haben
Mittäter zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig
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Tod einer 15-Jährigen: Mordprozess gegen Mitschüler beginnt
Der Mord in Salzgitter löste bundesweit Entsetzen aus. Jetzt beginnt der Prozess gegen den Älteren der zwei Jungen, die den Tod ihrer Mitschülerin geplant haben sollen.
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