30. Juli 2020 / Aufklärung

Unfallflucht geklärt - Zeugin fotografiert Pkw

Strafverfahren gegen Unfallflüchtigen

von TW

Unfallfucht ist kein Kavaliersdelikt. Das Entfernen bzw. das Wegfahren führt in den meisten Fällen zu einem Strafverfahren, wie auch in diesem Fall auf em Parkplatz der Kreissparkasse Wiedenbrück.

Pressemitteilung der Polizei NRW Gütersloh:
Rheda-Wiedenbrück (MK) - Auf dem Parkplatz der Sparkassenfiliale an der Wasserstraße ereignete sich am frühen Mittwochabend (29.07., 18.28 Uhr) ein Parkplatzrempler, bei dem ein bis dahin unbekannter Fahrer eines VW mit einem geparkten Audi beim Ausparken kollidierte. Der Fahrer schaute sich anschließend die Anstoßstelle an, fuhr dann aber davon, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen und eine Schadensregulierung zu gewährleisten.

Eine Zeugin beobachtete das Manöver und fotografierte anschließend den unfallflüchtigen VW. Ermittlungen führten zu einem 20-jährigen Mann aus Rheda-Wiedenbrück, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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