2. Mai 2022 / Wusstest du das?

Landtagswahl 2022 unter Pandemiebedingungen

Welche Regeln gelten im Wahllokal?

Bei der Durchführung von Wahlen unter Pandemiebedingungen gilt es, alle Beteiligten vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Dabei sind neben den Vorgaben des Wahlrechts zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen geboten.  

Welche Regeln gelten im Wahllokal?
Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung gelten für die Wahldurchführung keine Beschränkungen oder Pflichten. Damit die Wahlhandlung möglichst sicher und reibungslos funktioniert, werden alle Wahlberechtigten gebeten, die inzwischen gewohnten „AHA-Regeln“ einzuhalten – das Tragen einer Maske wird ausdrücklich empfohlen. Im Rahmen ihrer Durchführungsverantwortung werden die Wahlvorstände den Zugang zum Wahlraum ähnlich regeln, wie schon bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr, bitte beachten Sie daher die Markierungen der Zuwegung zum Wahllokal und die Hinweise der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Briefwahl – sicher und bequem
Alternativ zur Wahl im Wahllokal am 15. Mai können Sie schon vorher sicher und bequem per Brief abstimmen. Die Beantragung ist regulär noch bis Freitag, 13. Mai, 18 Uhr, möglich.

Die Anträge dazu können auf unterschiedlichen Wegen gestellt werden: bevorzugt online mit dem Smartphone über den QR-Code auf der Benachrichtigung oder über einen entsprechenden Link auf der Startseite der städtischen Homepage. Alternativ kann die Briefwahl auch per E-Mail an wahlamt@rh-wd.de (in der Mail bitte Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angeben) oder in Papierform über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Wahlscheine können auch persönlich im Wahlbüro – Raum E30 im Erdgeschoss des Rathauses in Rheda – beantragt werden. Dort ist auch die Stimmabgabe direkt vor Ort möglich. Das Wahlbüro kann während der regulären Servicezeiten des Rathauses ohne Termin aufgesucht werden. Am Donnerstag und Freitag vor dem Wahlsonntag (12. und 13. Mai) ist das Wahlbüro von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend geöffnet.

Wichtig: Die roten Wahlbriefe müssen so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass sie bis zum Wahltag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Die Rücksendung ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wer seinen roten Wahlbrief in die Briefkästen der Stadt werfen möchte, muss dies vor der letzten Leerung am Wahltag um 17:30 Uhr am Historischen Rathaus und am Stadthaus oder um 17:45 Uhr am Rathaus tun.

Bei Fragen zur Briefwahl können sich Interessierte an das Briefwahlbüro (Tel: 05242/963-437 sowie wahlamt@rh-wd.de) wenden.

Quelle: ©Stadt Rheda-Wiedenbrück
Bild: ©Pexels.com/Edmond Dantès

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