24. September 2024 / Stadt Rheda-Wiedenbrück

Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes: Bezirksregierung tauscht sich mit der Stadt aus

Aktuell ist die Bezirksregierung Detmold im Gespräch mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück über die mögliche Schaffung...

von Lena Henkenjohann

Aktuell ist die Bezirksregierung Detmold im Gespräch mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück über die mögliche Schaffung einer Flüchtlingsunterkunft des Landes. In der nächsten Ratssitzung wird sich der Stadtrat mit der Frage beschäftigen, ob die Gespräche über eine mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit der Bezirksregierung fortgeführt werden sollen.

In der Landesunterkunft können bis zu 450 Personen zentral untergebracht werden. Betrieben wird die Unterkunft von der Bezirksregierung Detmold. Die gesamte Betreuung, von der medizinischen Versorgung über die Kinderbetreuung und schulnahes Bildungsangebot bis zum Einsatz eines 24/7-Sicherheitsdienstes übernimmt das Land mithilfe von erfahrenen Dienstleistern. Die in einer ZUE untergebrachten Menschen werden auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet und würden daher die Stadt Rheda-Wiedenbrück von der monatlichen Zuweisung von derzeit durchschnittlich 17 geflüchteten Menschen pro Monat entlasten.

Grundsätzliche Haltung der Stadtverwaltung: Die Unterbringung von Menschen, die in Deutschland, in Rheda-Wiedenbrück Zuflucht suchen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aktuell stehen weit über 1.200 Menschen mit einem Fluchthintergrund in städtischer Begleitung und werden in eigens angemietetem Wohnraum oder in städtischen Unterkünften untergebracht. Dabei kommt die Stadt nun aber an ihre finanziellen und personellen Belastungsgrenzen und es wird immer schwerer Grundstücke für weitere kommunale Flüchtlingsunterkünfte zu finden.

Bei einem gleichbleibenden Zugang müsste Rheda-Wiedenbrück in den nächsten zwei Jahren rund 400 zusätzliche Unterbringungsplätze schaffen, um der Aufnahmeverpflichtung nachkommen zu können. Ein Großteil der Plätze müsste durch Ankauf oder Bau geschaffen werden. Nach derzeitigem Stand sind noch rund 130 Plätze in städtischen Einheiten verfügbar. Zusätzlich müsste die Betreuung der Geflüchteten, der Bereich der Leistungsgewährung sowie Kita- und Schulplätze weiter ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund wird derzeit abgewogen, ob eine ZUE in Landesverantwortung deutlich entlastend für die Stadt Rheda-Wiedenbrück aus Sicht des Stadtrates eingerichtet werden sollte. Denn auf die Grundsatzfragen der Flüchtlingspolitik hat die Stadt keinen Einfluss. In der Stadtratssitzung am 1. Oktober kann aber darüber beraten werden, wie die Belastungen für Rheda-Wiedenbrück reduziert werden können.

Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück - hier Original öffnen (www.rheda-wiedenbrueck.de)


Bildnachweis/Bildinformationen: Stadt Rheda Wiedenbrück

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