10. April 2026 / Stadt Rheda-Wiedenbrück

Schiedspersonen in Rheda-Wiedenbrück gesucht

Die Position der Ersten sowie der stellvertretenden Schiedsperson in Rheda-Wiedenbrück wird im Herbst 2026 vakant....

Veröffentlicht am 10. April 2026 um 10:00 Uhr von Lena Henkenjohann

Die Position der Ersten sowie der stellvertretenden Schiedsperson in Rheda-Wiedenbrück wird im Herbst 2026 vakant. Daher sucht die Stadt Frauen und Männer, die sich für diese ehrenamtliche Aufgabe interessieren. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt.

Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, gefragt sind vielmehr gesunder Menschenverstand, ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, die Fähigkeit zuzuhören sowie zum Ausgleich und zur Vermittlung, Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sowie Verschwiegenheit.

Kern der Schiedsamtstätigkeit ist die außergerichtliche Streitschlichtung. Unter dem Leitsatz „Schlichten statt richten“ vermittelt die Schiedsperson unparteiisch in vielfältigen Konfliktsituationen, um zu einer für alle Beteiligten akzeptablen, rechtsverbindlichen Vereinbarung zu gelangen. Um zu vermeiden, dass bereits kleinste Anlässe zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, ist in einigen Streitfällen der Gang zum Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben, bevor Klage bei Gericht erhoben werden kann. Darüber hinaus steht das Schiedsamt Ratsuchenden zur Verfügung, in denen das außergerichtliche Schlichtungsverfahren nicht obligatorisch ist.

Die Schiedspersonen unterstehen dienstlich und fachlich dem Amtsgericht. Für den organisatorischen Part ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück zuständig, sie stellt den Schiedspersonen einen separaten Dienstraum im Rathaus mit den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung und trägt die Kosten für spezielle Einführungs- wie auch regelmäßige Fortbildungslehrgänge in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V..

Das Schiedsamt kann ausüben, wer „nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet“ ist. Davon ausgeschlossen ist, wer „die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“ oder „unter Betreuung steht“. Zudem sollen Schiedspersonen mindestens fünfundzwanzig, aber nicht älter als fünfundsiebzig Jahre alt sein, in Rheda-Wiedenbrück wohnen und nicht „durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein“.

Wer sich angesprochen fühlt, kann sich bis Freitag, 08. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück bewerben.

Das Bewerbungsformular kann auf der städtischen Homepage unter www.rheda-wiedenbrueck.de/schiedsamt heruntergeladen werden. Dort ist auch die Informationsbroschüre “Das Schiedsamt“ des Justizministeriums NRW zu finden. Bewerbungsformulare sind zudem im Rathaus Rheda an der Infotheke sowie im Historischen Rathaus Wiedenbrück erhältlich. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Bussemas, Durchwahlnummer 963-252, E-Mail: Ina.Bussemas@rh-wd.de, gern zur Verfügung.

Vertiefende Auskünfte zum Thema Schiedsamt erhalten die Bewerberinnen und Bewerber bei einem Informationsabend am Dienstag, 09. Juni 2026, im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Rheda.

Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück - hier Original öffnen (www.rheda-wiedenbrueck.de)

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