Die konstituierende Ratssitzung am Montag, 9. November, 17 Uhr, wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen in einer sehr reduzierten Form durchgeführt. Die Konstituierung des Stadtrates ist zwingend erforderlich, allerdings wird es darüber hinaus keinen festlichen Rahmen geben.
Die Tagesordnung der konstituierenden Ratssitzung umfasst nur die unaufschiebbaren rechtlichen Formalien, die erfolgen müssen, um den Stadtrat arbeitsfähig zu halten. Alle weiteren – in der Vergangenheit üblichen – feierlichen Rahmenbedingungen wie Musikbeiträge wurden frühzeitig seitens der Verwaltung aus den Planungen für die Sitzung gestrichen. Für die Sitzungsvorbereitung wird stets auch das aktuelle Pandemie-Geschehen in den Blick genommen und bei Bedarf nachjustiert.
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden die Ratssitzungen und die Sitzungen des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses aus den Ratssälen im Rathaus in die Stadthalle verlegt. Dort können die Hygiene- und Abstandsregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden, auch eine stetige Durchlüftung ist gewährleistet.
Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück - hier Original öffnen (www.rheda-wiedenbrueck.de)
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