Ab sofort können alle Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Wer auf diesem Wege einen Briefwahlantrag stellt, muss nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung keinen neuen Antrag stellen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab Montag, 11. August. Wer per Brief wählen möchte, muss darauf aber nicht warten, sondern kann den Antrag gerne schon jetzt online stellen.
Die Briefwahlunterlagen werden per Post an die Wahlberechtigten verschickt. Den Link zum Wahlscheinantrag ist unter https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/start.do?mb=5754028 zu finden.
Zudem besteht ab sofort die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus Rheda (Briefwahlbüro), Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück zu beantragen oder durchzuführen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
montags bis mittwochs: 8 bis 17 Uhr
donnerstags: 8 bis 18 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr
Grundsätzlich sollten alle Briefwählerinnen und -wähler beachten: Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum Wahlsonntag, 14. September, 16 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.
Weitere Infos zu den Wahlen sind unter https://www.rheda-wiedenbrueck.de/rathaus/wahlen/kommunalwahlen/ zu finden.
Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück - hier Original öffnen (www.rheda-wiedenbrueck.de)
Bildnachweis/Bildinformationen: Stadt Rheda Wiedenbrück


