4. März 2022 / Stadt Rheda-Wiedenbrück

Bürgerstiftung richtet Spendenfonds für Menschen aus der Ukraine ein

Unbürokratische und schnelle Hilfe: Die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück hat den Spendenfonds „Hilfe für Menschen...

Veröffentlicht am 4. März 2022 um 12:16 Uhr von Lena Henkenjohann

Unbürokratische und schnelle Hilfe: Die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück hat den Spendenfonds „Hilfe für Menschen aus der Ukraine“ für die Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet eingerichtet. Alle finanziellen Unterstützungen innerhalb der Stadt werden in einem Fonds gebündelt und kommen den Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach Rheda-Wiedenbrück gekommen sind, zugute.

„Natürlich nehmen wir unsere Verantwortung als Bürgerstiftung sehr ernst und wollen bei der Begleitung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine einen entscheidenden Beitrag leisten“, betont Bettina Windau, Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung. „Mit dem Spendenfonds bieten wir allen Rheda-Wiedenbrückern, den Vereinen, Institutionen und Unternehmen eine Plattform, mit der die Spendengelder an genau der richtigen Stelle eingesetzt werden können.“

Die geflüchteten Menschen und auch ehrenamtliche Initiativen erhalten so schnell Zugang zu flexiblen Finanzmitteln. Es können sowohl Sach- als auch Honorarmittel ab 50 Euro bis ca. 1.000 Euro beantragt werden. Über die Vergabe der Mittel wird in der Regel innerhalb einer Woche entschieden. Die Bürgerstiftung sowie einige private Spender haben bereits ein Startbudget zur Verfügung gestellt, jetzt zählt die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Spenden in jeder Höhe sind sehr willkommen. Auch Spendenbescheinigungen für das Finanzamt werden ausgestellt.

Bürgermeister Theo Mettenborg begrüßt das Engagement der Bürgerstiftung: „Mit der Bürgerstiftung haben wir den richtigen Partner an unserer Seite, um die große Solidarität und die finanziellen Hilfen in der Stadt zu koordinieren und gezielt einzusetzen. Vielen Dank für den tollen Einsatz!“

Einen Antrag auf die finanzielle Unterstützung aus dem Spendenfonds können gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen stellen. Nicht gemeinnützig anerkannte Initiativen können Gelder über eine gemeinnützig anerkannte Einrichtung erhalten, auf deren Konto die Fördergelder überwiesen werden. Bei diesem Weg ist ein Empfehlungsschreiben der Einrichtung beizufügen. Ein Vordruck und das Antragsformular sind auf der Homepage der Bürgerstiftung zu finden: www.buergerstiftung-rhwd.de.

Bildzeile v.l.: Bettina Windau und Bürgermeister Theo Mettenborg

Folgende Anliegen sind förderfähig:

· Anschaffungen für die Unterkunft und das Alltagsleben

· Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben

· Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung von geflüchteten Menschen

· Ehrenamtliche Begleitung von geflüchteten Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Orientierungshilfen in Alltag

· Aktivitäten zur Bildung, rechtskonformen Beschäftigung oder Qualifizierung von geflüchteten Menschen

· Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen, z.B. zu interkulturellen Kompetenzen oder zur Moderation von Workshops

· Fahrtkosten und Tickets für öffentlichen Nahverkehr

· Material für das Erlernen der deutschen Sprache

Nicht gefördert werden können Leistungen oder Aktivitäten, auf Flüchtlinge einen Rechtsanspruch haben oder die Aufgaben des Bundes/Landes sind.

Spendenkonten:
Kreissparkasse Wiedenbrück, IBAN DE58 4785 3520 0000 0493 04
Volksbank Bielefeld-Gütersloh, IBAN DE89 4786 0125 1330 3000 00

Quelle: Stadt Rheda-Wiedenbrück - hier Original öffnen (www.rheda-wiedenbrueck.de)


Bildnachweis/Bildinformationen: Stadt Rheda Wiedenbrück

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