Rheda-Wiedenbrück. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zieht sich schrittweise aus der Finanzierung homöopathischer Leistungen zurück. So wurde es im Zuge des Beitragsstabilisierungsgesetzes am 10. Juli vom Bundestag beschlossen.
Was ändert sich bei ärztlichen Leistungen?
Ab dem 01. Januar 2027 entfällt die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen für:
- homöopathische Erst- und Folgeanamnesen,
- homöopathische Akutbehandlungen sowie
- naturheilkundliche Beratungen.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen diese Leistungen künftig weder als freiwillige Satzungsleistung noch über Verträge der besonderen Versorgung finanzieren.
Wie können Sie auch künftig ärztliche Homöopathie in Anspruch nehmen?
Homöopathische Behandlungen und Arzneimittel bleiben weiterhin uneingeschränkt verfügbar. Wer diese Leistungen künftig nutzen möchte, muss die Kosten jedoch privat tragen.
Der Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH) empfiehlt, den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung zu prüfen. Besonders relevant sind Tarife für ambulante Naturheilverfahren, die Leistungen von Heilpraktikern sowie von Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erstatten.
Eine aktuelle Übersicht über passende private Zusatzversicherungen finden Sie auf der Website des BPH.
Werden Sie jetzt aktiv!
Viele Menschen haben sich in den vergangenen Wochen für eine vielfältige und patientenorientierte Gesundheitsversorgung eingesetzt.
Auch nach der Entscheidung des Bundestags lohnt es sich, dieses Engagement fortzusetzen. Die angekündigte Strukturreform des Gesundheitswesens bietet die Chance, die medizinische Versorgung neu zu gestalten. Diesen Prozess können auch Sie aktiv unterstützen, indem Sie die Initiative weil's hilft! weiterhin begleiten und bekannt machen.

