25. April 2017 / Allgemeines

Flyer »Tatort Natur« der Unteren Naturschutzbehörde

»Schubkarrentäter« – Gartenabfälle in der Landschaft

Flyer »Tatort Natur« der Unteren Naturschutzbehörde
Veröffentlicht am 25. April 2017 um 09:40 Uhr

Im Bild: Auch Laub aus dem eigenen Garten darf nicht auf die nächstgelegene Wiese abgeladen werden. 

Es ist wieder die Zeit der »Schubkarrentäter«: Der Frühling ist da, die Natur wird grün und den Bürgern kribbelt es in den Fingern, endlich wieder im Garten tätig zu werden. Nach dem Winter beginnt das Aufräumen: Verblühte Pflanzenreste, Heckenschnitt, Moos- und Grasabfälle nach dem Vertikutieren des Rasens müssen beseitigt werden. Da fällt eine Menge an. Wohin damit? Alles auf einmal passt nicht in die Komposttonne. Aber will man den Rest der Gartenabfälle im Garten liegenlassen? Was soll denn der Nachbar denken? Die Lösung: Gegen eine kleine Gebühr nehmen die örtlichen Entsorgungspunkte sämtliche Gartenabfälle entgegen.

Um diese Gebühren und den Transport zu sparen, entscheiden sich manche Gartenbesitzer, die Abfälle in der freien Natur zu entsorgen. Hinter dem Haus beginnt der Wald oder die Hecke; manche scheuen den Transport auch nicht und fahren die Gartenabfälle mit dem Auto weiter weg in das nächste Waldstück, wenn sie so die Gebühren sparen können. Darum landen nicht wenige Gartenabfälle in der Landschaft. Das Argument der »Entsorger«: »Das verwittert und wird Dünger« zählt nicht. In der Natur gibt es einen Kreislauf, der für ausreichend Nährstoffe sorgt. Die zusätzlichen (Garten-) Abfälle verrotten nur sehr schlecht, setzen dabei viel Stickstoff frei und außer Brennnesseln wächst dort nichts weiter. Manche im Garten vorkommenden Pflanzenarten sind noch keimfähig und verbreiten sich dann in der Natur. Schlechte Beispiele dafür gibt es genug: Das »Drüsige Springkraut«, der »Japanische Knöterich« oder die »Herkulesstaude«.

Gartenabfälle in der Landschaft beeinträchtigen somit die biologische Vielfalt. Sie schädigen ein fremdes Grundstück. Die Entsorgungskosten trägt die Allgemeinheit. Durch die entgangene Eigenkompostierung oder der Verwertung in Kompostwerken wird die Herstellung wichtiger Pflanzennährstoffe verhindert. Deshalb appelliert die Untere Naturschutzbehörde dringend, sich an die Regeln zu halten. Außerdem ist das illegale Ablagern von Gartenabfällen kein Kavaliersdelikt. Es ist verboten und wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen.

Der aktualisierte Flyer »Tatort Natur« der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh weist auf diese Problematiken hin und gibt Tipps zur richtigen Entsorgung der Gartenabfälle. Er ist bei allen Kommunen erhältlich und steht hier zur Verfügung.

 

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