27. Februar 2017 / Allgemeines

Reifenprofil – was ist erlaubt?

TÜV-Tipp

Reifenprofil – was ist erlaubt?

Das Profil eines Reifens trägt maßgeblich zu einer sicheren Autofahrt bei. Spätestens wenn das Reifenprofil die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttiefe von 1,6 Millimeter erreicht, muss der Reifen unverzüglich ausgewechselt werden. Andernfalls steigt die Unfallgefahr erheblich. »Verschlissene Reifen verlieren leicht an Bodenhaftung, der Bremsweg verlängert sich und die Gefahr für Aquaplaning auf nasser Fahrbahn wächst«, erklärt Roland Potthoff, Leiter der TÜV-STATION Rheda-Wiedenbrück. Autofahrer riskieren so Bußgelder, Punkte in Flensburg und ihren Versicherungsschutz. Um dies zu vermeiden, sollte man schon frühzeitig die Reifen überprüfen.

»Liegt die Profiltiefe von Sommerreifen bei 3 Millimetern und von Winterreifen bei vier Millimetern, sollte der Reifen aus Sicherheitsgründen ausgewechselt werden«, rät der Experte von TÜV NORD. Die Prüfung des Reifenprofils kann ganz einfach mittels eines Zollstocks oder eines Profiltiefen-Prüfers, in jeder Fachwerkstatt erhältlich, in der eigenen Garage vorgenommen werden. »Hat der Fahrzeughalter keines der Werkzeuge im Haus, dient auch die Ein-Euro-Münze ideal als Messgerät«, so Potthoff. Ist der Messingrand beim Hineinhalten in die Vertiefung bereits sichtbar, sollte der Reifen ausgetauscht werden.

TÜV-Station Rheda-Wiedenbrück, Pilgerpatt 2

 

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