Wegen strenger Auftrittsverbote während Corona brach Künstlern die Existenzgrundlage weg - ein Berufsmusiker kann sich nun möglicherweise etwas mehr Hoffnung machen auf Entschädigung. Im Rahmen einer Klage gegen das Land Baden-Württemberg machte der 3. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag deutlich, dass die Auftrittsverbote während des Lockdowns durchaus einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen könnten. Zwar seien dem Kläger Martin Kilger Auftritte nicht persönlich untersagt worden - ein allgemeines Veranstaltungsverbot komme aber aufs Gleiche heraus. Der Senat will nun prüfen, ob diese Corona-Vorschriften verhältnismäßig und zum Schutz der Bevölkerung gerechtfertigt - oder in diesem Umfang eben doch rechtswidrig waren. Kilger und seiner Band waren zwischen März und Juli 2020 mehrere Auftritte geplatzt und nach eigenen Worten Einnahmen in fünfstelliger Höhe entgangen. Er will 8300 Euro Entschädigung vom Land haben. In den Vorinstanzen war er gescheitert - auch in Bayern, dem Sitz seiner Musik- und Filmproduktionsfirma. Aus Sicht des BGH-Anwaltes von Kilger, Peter Wessels, muss bei der Entschädigung nach Branchen gewichtet werden. «Künstler leben vom Kontakt zum Publikum, vom Auftragsflow - und nicht selten von der Hand in den Mund», sagte Wessels. Das sei ganz anders zu beurteilen, als die Corona-Einbußen eines Handwerkerbetriebes oder eines Hotels, die normalerweise deutlich höhere Rücklagen hätten. Von Künstlern zu verlangen, dass sie mehr als zwei Monate ohne Einnahmen seien, gehe an deren Lebensrealität völlig vorbei. «Hier muss eine Grenze gezogen werden», sagte er. Die BGH-Anwältin des Landes Baden-Württemberg argumentierte unter anderem damit, dass es ja Soforthilfen gegeben habe. Die Verordnungen seien zudem immer wieder angepasst worden. Kilger hatte die erhaltenen Corona-Soforthilfen von 9000 Euro zum Teil zurückzahlen müssen und sie seien ohnehin in keiner Weise Ersatz für den erlittenen finanziellen Schaden, monierte er. «Unheimlich viele Künstler sind unter die Räder gekommen und kaputtgegangen», sagte der 47-Jährige. «Ich will, dass die Folgen von der Gesellschaft anerkannt und mitgetragen werden.» Aus Sicht seines Rechtsanwaltes aus den Vorinstanzen, Niko Härting, handelt es sich juristisch um ein staatliches «Sonderopfer», das die Künstler erbracht hätten. Dafür sei eine Entschädigung vorgesehen. Die Vorinstanzen waren der Argumentation nicht gefolgt. «Bitter für die Künstler, denn es entscheiden Juristinnen und Juristen, die in der fraglichen Zeit ein gesichertes Einkommen hatten», sagte Härting. Ein Erfolg in Karlsruhe könnte seiner Einschätzung zufolge erhebliche Auswirkungen haben. «Die Bundesländer müssten für 2020 rückwirkend neue Corona-Hilfsprogramme aufsetzen, um die Künstlerinnen und Künstler zu entschädigen.» Kilger ist der nach eigenen Worten der bundesweit erste Musiker, der auf Entschädigung klagt. Bisher hatte der BGH solche Corona-Staatshaftungsklagen zurückgewiesen - so etwa im Fall einer Friseurin, die ihren Laden sechs Wochen lang nicht öffnen durfte. Sollte der BGH Kilger ebenfalls nicht Recht geben, erwägt der 47-Jährige den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Der BGH will seine Entscheidung am 3. August verkünden. (Az. III ZR 54/22)Branchen nicht vergleichbar
Erfolg könnte erhebliche Auswirkungen haben
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Wegen Corona-Auftrittsverbot: Musiker klagt beim BGH
Kein Kontakt mehr zum Publikum und alle Einnahmen weg - so ging es während der Corona-Zeit vielen Künstlern. Klagen auf Entschädigung durch den Staat scheiterten bisher.
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