16. Dezember 2021 / News aus der Welt

Lebenslang für Amokfahrer von Volkmarsen

Knapp zwei Jahre nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Menschen verletzen und töten wollte.

Der Vorsitzende Richter Volker Mütze kommt in den Sitzungssaal.
von Nicole Schippers, dpa

Er wollte nach Überzeugung der Richter Menschen gezielt verletzen und töten: Knapp zwei Jahre nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen mit mehr als 80 Verletzten hat das Landgericht Kassel einen 31-jährigen Deutschen unter anderem wegen 89-fachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann am 24. Februar 2020 vorsätzlich mit einem Auto in den Karnevalsumzug in Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) gefahren ist und dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt hat. 27 der Opfer wurden im Krankenhaus behandelt, 2 schwebten zeitweise in Lebensgefahr.

Der Angeklagte sei mit Absicht und gezielt in die Menge gefahren, mit dem Wissen, dass er Menschen dabei töten könnte, führte der Vorsitzende Richter Volker Mütze aus. «So wie er durch die Masse gepflügt ist, wollte er Menschen verletzen. Er wollte aber auch Personen umbringen», erläuterte der Vorsitzende Richter. «Es war fast ausgeschlossen, dass niemand zu Tode kommt.» Daher sei die Höchststrafe angemessen.

Das Gericht sprach den 31-Jährigen wegen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in 88 Fällen sowie des versuchten Mordes in einem Fall und wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung an.

Am Ende seiner Haftzeit wird demnach die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Dem Mann wird darüber hinaus die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von fünf Jahren entzogen. Sein Führerschein und Fahrzeug werden eingezogen.

Im Detail geplant und vorbereitet

Die Richter sahen die Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel als erfüllt an. Der 31-Jährige habe die Tat im Detail geplant und vorbereitet, sagte Mütze. Er habe willkürlich eine Menschenmenge ausgewählt. Die arg- und wehrlosen Opfer hätten keine Chance gehabt, der Attacke auszuweichen. «Das lässt ihn besonders gefährlich erscheinen.»

Niedrige Beweggründe, wie sie die Staatsanwaltschaft angeführt hatte, seien nicht zweifelsfrei feststellbar, da sich der Täter seit seiner Festnahme nicht geäußert habe, erläuterte der Vorsitzende Richter. Der Grund für die Tat bleibe offen. Auf die Frage nach dem Warum könne man nur ganz lapidar sagen: «Weil er es wollte.»

Annahmen zum Motiv wie Hass, eine desolate Lebenssituation, der Wunsch nach Aufmerksamkeit oder Nervenkitzel seien möglich, blieben aber reine Spekulation, sagte Mütze. «Vielleicht hat der Angeklagte die Tat auch mit dem Ziel begangen, gefasst und bestraft zu werden», sagte er.

Auch die von einer psychiatrischen Gutachterin attestierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und schizoiden Zügen habe sicher eine Rolle gespielt. Fest stehe nur: «Der Täter war steuerungs- und einsichtsfähig. Er hat zur Tatzeit keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert, so dass er voll schuldfähig ist».

Überwiegend teilnahmslos

Der Angeklagte, der die Urteilsverkündung wie bereits den gesamten Prozess überwiegend teilnahmslos verfolgte, habe mit seiner Tat «unermessliches Leid» bei den Zuschauern und Teilnehmern des Karnevalsumzugs verursacht. «Wir haben die Bilder noch vor Augen, wie Menschen, darunter Kinder und Jugendliche, über das Auto geflogen sind», sagte Mütze und zählte über etwa vier Minuten die Namen der mehr als 80 Opfer auf. Er erinnerte zudem an eine Zeugin, die ausgesagt habe, der Täter habe zufrieden ausgesehen.

Das Gericht müsse dafür sorgen, dass der Angeklagte solch eine Tat nicht wiederholen könne, und ordne daher den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an, führte Mütze aus. «Ich habe das Gefühl, dass das jederzeit wieder passieren kann, weil wir nicht wissen, warum er die Tat begangen hat», betonte er. Dieses Risiko ausräumen könne nur der Angeklagte selbst. Er habe während des Vollzugs Gelegenheit, darüber nachzudenken. «Er wird aus der Haft erst wieder entlassen, wenn er für die Allgemeinheit nicht mehr gefährlich ist», schloss Mütze.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, es prüfen und Revision einlegen zu wollen. Sie hatte für einen milderen Strafrahmen plädiert, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord handele.


Bildnachweis: © Swen Pförtner/dpa
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