Weil ein Mann ein Mini-Schwein in seiner Mietwohnung in Hannover hält, wollte seine Vermieterin ihn per Räumungsklage loswerden. Mit dem Fall beschäftigte sich am Donnerstag die Zivilabteilung des Amtsgerichts der niedersächsischen Landeshauptstadt. Der Rechtsstreit endete nach kurzer Verhandlung mit einem Vergleich. Der 38-Jährige erklärte sich bereit, spätestens Ende August die 35-Quadratmeter-Wohnung samt seinem Schwein namens Bruce zu räumen. Zudem muss er 60 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen, die Klägerin 40 Prozent. Der Streitwert lag bei 5100 Euro - dies waren zwölf Netto-Kaltmieten. Die Vermieterin hatte mehrere Gründe für die Kündigung angeführt - Hauptgrund war aber das ungewöhnliche Haustier, das er unerlaubt angeschafft habe, wie im Gerichtssaal deutlich wurde. Insgesamt stellte sie dem Mieter drei Kündigungen zu. Begründungen waren auch, dass der Mann zwei Türen beschädigt habe, einen Teil des Hofes eingezäunt als Terrasse nutze und seine Freundin unerlaubt mit in der Wohnung wohne. Wie der Richter vortrug, sah der Besitzer des Schweins keinen Kündigungsgrund. Nach seiner Aussage hatte er die Hausverwaltung über das neue Haustier informiert. Bewohner anderer Wohnungen in dem Haus hätten Hunde in der gleichen Größe. Mittlerweile ist der dunkelgrau gefärbte Bruce etwa kniehoch und hat einiges an Speck auf den Rippen. Der Halter machte darüber hinaus geltend, dass er zu 80 Prozent schwerbehindert sei und sein Schwein auch therapeutische Zwecke habe. (Az: 468 C 7351/21)Vergleich nach kurzer Verhandlung
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Streit um Mini-Schwein in Wohnung landet vor Gericht
Der vierbeinige Mitbewohner eines Mannes in einer kleinen Mietwohnung in Hannover hat Anlass zu einem Streit gegeben, der vor Gericht ausgetragen wurde. Es geht weder um einen Hund noch eine Katze.
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