7. Juli 2023 / News aus der Welt

Spektakuläre Freisprüche und Haftentschädigungen

Im Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen worden. Er reiht sich damit in die Liste spektakulärer Freisprüche ein.

Urteile des Gerichts werden in der Regel mit Spannung erwartet.
Veröffentlicht am 7. Juli 2023 um 13:50 Uhr von dpa

Bereits vor dem Urteil zum sogenannten Badewannen-Mord gab es spektakuläre Freisprüche, die in der Regel mit Haftentschädigungen verbunden waren. Eine Auswahl.

Entschädigung in Millionenhöhe

Ein freigesprochener Arzt erhielt 2020 eine Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro. Der Chirurg hatte im Göttinger Organspendeskandal fast das gesamte Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde später freigesprochen. Den Großteil der Entschädigung erhielt er für sein verpasstes Gehalt.

Einigung auf fast halbe Million

1998 wurde Harry Wörz wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt und verbrachte viereinhalb Jahre im Gefängnis. Nach jahrelangem Kampf vor Gericht wurde er 2010 endgültig freigesprochen. Er erhielt zunächst eine Entschädigung von 41.900 Euro und einigte sich später mit dem Land Baden-Württemberg auf eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Euro.

Entschädigung nach Falschaussage

Ein Mann aus Bayern, der sieben Jahre unschuldig im Gefängnis saß, bekam 2013 eine Haftentschädigung von rund 50.000 Euro zugesprochen. Er wurde vom Vorwurf freigesprochen, seine Tochter dreimal vergewaltigt zu haben, nachdem diese ihre Aussage widerrufen hatte.

Freispruch nach fast zehn Jahren

Horst Arnold wurde 2002 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, weil ihm vorgeworfen worden war, eine Kollegin vergewaltigt zu haben. Neun Jahre nach der Verurteilung wurde er freigesprochen und erhielt eine Haftentschädigung von 45.000 Euro.

Über 15 Jahre Haft

Wegen Missbrauchs und Mordes an einer Sechsjährigen wurde ein Ziegeleiarbeiter 1971 verurteilt und verbrachte 17 Jahre unschuldig im Gefängnis. Der Mann hatte die Tat zugegeben und dann wieder bestritten. Er erhielt allerdings keine Entschädigung, da sein Geständnis eine wesentliche Grundlage für die Verurteilung war.


Bildnachweis: © Volker Hartmann/dpa
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