9. Mai 2025 / News aus der Welt

Schuldsprüche im Prozess um «Robin-Hood-Baum»

Der Prozess um einen ikonischen Baum aus einem Hollywoodfilm über Robin Hood bewegt Großbritannien. Nun fällt das Gericht ein Urteil.

Der ikonische Baum war im September 2023 gefällt worden. (Archivbild)
Veröffentlicht am 9. Mai 2025 um 12:30 Uhr von dpa

Die beiden Angeklagten im Prozess um den in Nordengland gefällten «Robin Hood»-Baum sind schuldig gesprochen worden. Die Jury des Newcastle Crown Court sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige und der 39-Jährige die Tat in einer Septembernacht 2023 gemeinschaftlich begangen hatten. Sie verursachten demnach einen Schaden in Höhe von umgerechnet rund 730.000 Euro. Die Verkündigung des Strafmaßes steht noch aus.

Der ikonische Baum, bekannt aus dem Hollywoodfilm «Robin Hood - König der Diebe» mit Kevin Costner, war durch die Fällung mit einer Kettensäge auf den ebenso weltbekannten Hadrianswall gestürzt, der ebenfalls beschädigt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte die Aktion der beiden Angeklagten als sinnlosen Vandalismus bezeichnet.

Die Täter waren der Staatsanwaltschaft zufolge professionell vorgegangen. «Obwohl der Baum mehr als 100 Jahre alt war, dauerte es nur wenige Minuten, bis er irreparabel beschädigt war», sagte Staatsanwalt Richard Wright, wie die Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal berichtete. Einer der Täter habe dem Baum mit einer Kettensäge gefällt, der andere die Tat gefilmt. 

Perfektes Fotomotiv

Die Tat hatte landesweit Empörung ausgelöst. Der Berg-Ahorn (auf Englisch Sycamore Tree) stand in einer Senke - der sogenannten Sycamore Gap - in Northumberland und war ein beliebtes Fotomotiv. Über viele Jahre hinweg seien der Baum und seine Lage zu einem berühmten Ort geworden, sagte Wright. Dieser sei «unzählige Male» in Fotografien, Spielfilmen und Kunstwerken dargestellt worden. 

Der Hadrianswall war von den Römern im zweiten Jahrhundert nach Christus zum Schutz vor Angriffen aus dem Norden sowie zur Kontrolle von Handelswegen gebaut worden. Er gehört zum Weltkulturerbe.


Bildnachweis: © Owen Humphreys/Press Association/dpa
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