16. September 2021 / News aus der Welt

Rendsburger Frauenmörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Der 41-Jährige schwieg vor Gericht. Dennoch sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei Prostituierte ermordete, und verurteilten ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte versteckt sein Gesicht im Gericht hinter einem Aktenordner.
von dpa

Für den Mord an zwei Frauen in Rendsburg ist ein 41-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Kieler Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann im August 2018 zunächst eine 26-jährige Frau aus Geesthacht und im September 2020 eine 40-Jährige ermordete. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Laut Anklage tötete der Mann das Opfer «zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier und heimtückisch». Beide Frauen arbeiteten als Prostituierte. Sie wurden misshandelt, mit Nylons gefesselt und einer Plastiktüte über dem Kopf umgebracht.

Die Leiche der 26-Jährigen aus Geesthacht wurde wegen einer Polizeipanne erst nach dem zweiten Mord gefunden - auf dem Dachboden des Angeklagten. Das zweite Opfer, die 40-Jährige, wurde tot in ihrer Wohnung entdeckt, der 41-Jährige als ihr letzter Freier ermittelt. Die Nebenkläger kritisierten das Vorgehen der Polizisten massiv, der zweite Mord hätte womöglich verhindert werden können.

Der 41-Jährige schwieg vor Gericht. Gegenüber einer Gutachterin bestritt er die Taten, er sei kein Mörder. Die psychiatrische Sachverständige hielt ihn aber für voll schuldfähig und gefährlich für die Allgemeinheit. Es drohten Folgetaten.

Mit seinem Urteil folgte das Schwurgericht den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten ebenfalls die höchstmögliche Strafe für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger beantragte eine zeitlich befristete Haft - das hieße maximal 15 Jahre und die Unterbringung in der Psychiatrie. Ein Strafmaß nannte er nicht.


Bildnachweis: © Karen Katzke/dpa
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