Im Fall der Kindesentziehung in Paraguay hat ein Gericht den Weg für die Rückkehr der beiden Mädchen nach Deutschland freigemacht. Das Kinder- und Jugendgericht in der Hauptstadt Asunción genehmigte am Freitagabend (Ortszeit) eine Vereinbarung zur Rückführung der zehn und elf Jahre alten Kinder, wie die Anwälte Stephan Schultheiss und Ingo Bott am Samstag mitteilten. Die Mädchen sollen demnach von den aus Essen und München kommenden zwei Elternteilen, die zunächst in Deutschland zurückgebliebenen waren, dorthin zurückgebracht werden. Die anderen beiden Eltern, die mit den Mädchen ausgewandert waren, sollen den Angaben zufolge in der kommenden Woche ebenfalls nach Deutschland zurückkehren und sich dort der Justiz fügen. Gegen sie lag nach Angaben der paraguayischen Staatsanwaltschaft ein internationaler Haftbefehl vor. Die Gerichtsentscheidung müsse zunächst am Montag der Migrationsbehörde des südamerikanischen Landes mitgeteilt werden, sagte der in Paraguay tätige Schultheiss der Deutschen Presse-Agentur. Danach würden die Kinder so bald wie möglich fliegen. Am Donnerstag (Ortszeit) hatte sich das wegen Kindesentziehung gesuchte deutsche Auswanderer-Paar - der Vater des einen und die Mutter des anderen Mädchens - nach Verhandlungen mit Schultheiss und Bott der Polizei in Paraguay gestellt. Das Paar ist in zweiter Ehe miteinander verheiratet und war im vergangenen November mit den beiden Kindern ohne Zustimmung ihrer jeweiligen Ex-Partner nach Paraguay ausgewandert. Nach Angaben der in Deutschland zurückgebliebenen Mutter schrieben sie in einem Abschiedsbrief, dass sie die Mädchen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollten. Der Mitteilung der Anwälte zufolge hob das Gericht in Asunción auch ein Ausreiseverbot gegen die Mädchen auf, das erlassen worden war, als noch nach ihnen gesucht wurde. Die Anhörung war demnach die erste Begegnung der vier Elternteile seit mehr als einem halben Jahr.Mädchen sollen zu anderen Elternteilen zurückgebracht werden
Paar stellt sich nach Verhandlungen
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Paraguay: Kinder können bald nach Deutschland zurück
Ein Paar wandert mit zwei Töchtern aus jeweils früheren Beziehungen aus - ohne Zustimmung der anderen Elternteile. Nun hat ein Gericht dafür gesorgt, dass es bald ein Wiedersehen in Deutschland gibt.
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