Der im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe Dresden kurzzeitig verhaftete 22-Jährige bleibt auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Dresden vom 3. Juni als unbegründet verworfen, wie Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt am Mittwoch sagte. Anders als das Landgericht habe das OLG den dringenden Tatverdacht gegen den 22-Jährigen wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl «ausdrücklich und mit ausführlicher Begründung bejaht». Das OLG habe der Aussage eines Angeklagten im derzeit laufenden Prozess zu dem Verbrechen «erhebliche Bedeutung für die Begründung des dringenden Tatverdachts» beigemessen und die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft «an diesem Punkt vollumfänglich bestätigt», sagte Schmidt. Es sah allerdings keine Haftgründe, weil der Beschuldigte einen festen Wohnsitz, seit Jahren geregelte Arbeit habe, keine Fluchtgefahr bestehe und Verdunklungsgefahr nicht zu begründen sei. Der junge Mann war am 10. Mai als Zuschauer im Prozess gegen sechs Tatverdächtige am Landgericht Dresden und beim Verlassen des Gebäudes festgenommen worden. Sein Auto und seine Wohnung in Berlin-Kreuzberg wurden durchsucht. Sechs Wochen zuvor hatte einer der Angeklagten erklärt, sich an der Vorbereitung des Einbruchs in das Museum beteiligt zu haben - und dabei den Namen des 22-Jährigen genannt. Die 23- bis 28-Jährigen sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Sie sind Deutsche und stammen, wie der 22-Jährige, aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie. Sie sollen am frühen Morgen des 25. November 2019 aus der Schatzkammer 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen und zudem über eine Million Euro Sachschaden hinterlassen haben.
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Juwelendiebstahl: Siebter Verdächtiger weiter in Freiheit
Der Prozess um den Millionen-Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe läuft. Einer der jungen, tatverdächtigten Männer - vorübergehend in Haft - bleibt auf freiem Fuß.
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